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Kantonsspital Luzern wird Aktiengesellschaft

SP entscheidet am Parteitag über mögliches Referendum
Publiziert am Mo 27. Jan. 2020 13:15 Uhr
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- Kantonsspital Luzern wird Aktiengesellschaft

Das Kantonsspital Luzern und die Luzerner Psychiatrie werden als AG organisiert. Das Kantonsparlament hat am Montag in zweiter Lesung der Änderung der Rechtsform der beiden öffentlich-rechtlichen Anstalten zugestimmt.

Der Entscheid fiel mit 90 zu 17 Stimmen bei 12 Enthaltungen. Die Nein-Stimmen und Enthaltungen kamen von der SP und den Grünen.

Jim Wolanin (FDP) sagte namens der vorberatenden Kommission, die Vorlage sei vor der zweiten Lesung nochmals eingehend diskutiert worden. Es liege jetzt ein ausgewogener Kompromiss vor.

So legte das Kantonsparlament auf Antrag der Kommission in einer Übergangsbestimmung fest, dass innerhalb von zwei Jahren ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zur Urabstimmung gebracht wird, der mindestens den heutigen Anstellungsbedingungen entspricht.

Für die SVP und die GLP war diese Formulierung zu starr. Claudia Huser (GLP) forderte eine Formulierung mit «gesamthaft» statt «mindestens», damit die Sozialpartner eine gewisse Verhandlungsfreiheit hätten. Das Parlament lehnte diese Lockerung aber mit 82 zu 30 Stimmen ab. Mit der Ausarbeitung eines GAV ist bereits begonnen worden.

Bei anderen Punkten ging es um die Mitsprache- oder Mitwirkungsrechte des Kantonsparlaments und den Umgang mit ausgelagerten Spitalbetrieben.

Besser vorbereitet auf Wandel im Gesundheitswesen

Als Aktiengesellschaften sollen die beiden Unternehmen besser auf den rasanten Wandel im Gesundheitswesen reagieren und im Markt bestehen können. Auch die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenze soll verstärkt gepflegt werden. Aufgegleist ist so die Übernahme der Kantonsspital Nidwalden AG durch die Kantonsspital Luzern AG.

Die neue Aktiengesellschaften verbleiben zu 100 Prozent im Besitz des Kantons. Sie werden eine gemeinnützige Zweckbestimmung haben, die Gewinne verbleiben in den Unternehmen. Im Gesetz festgeschrieben wurden auch die Standorte. Für die Luzerner Kantonsspital AG sind dies Luzern, Montana, Sursee und Wolhusen, für die Luzerner Psychiatrie AG Luzern, Kriens und St. Urban.

Noch offen ist, ob gegen das angepasste Spitalgesetz möglicherweise das Referendum ergriffen wird. Die SP will an ihrem Parteitag anfang Februar darüber entscheiden, wie Parteipräsident David Roth auf Anfrage von Radio Pilatus sagte.

(Quelle: sda)