ZentralschweizLuzernLion Lodge Luzern darf nicht abgerissen werden

Lion Lodge Luzern darf nicht abgerissen werden

Das Kantonsgericht rügt die Baudirektion der Stadt und hat eine Beschwerde gutgeheissen
Publiziert am Mo 10. Feb. 2020 10:13 Uhr

Das Hostel Lion Lodge an der Zürichstrasse in Luzern darf nun doch nicht abgerissen werden. Dies hat das Kantonsgericht Luzern entschieden. Die städtische Baudirektion hatte den Abbruch des historischen Gebäudes bewilligt, ohne sauber abzuklären, ob eine Sanierung möglich und zumutbar wäre.

Im Herbst 2018 hatte die Stadt Luzern das Baugesuch für den Abbruch und Neubau des Gebäudes an der Zürichstrasse 55/57 bewilligt. Mitglieder des Vereins Pro Steinenstrasse reichten aber dagegen eine Verwaltungsbeschwerde beim Kantonsgericht ein. Erfolgreich - wie sich nun zeigt. Das Kantonsgericht hat nämlich entschieden, dass das Hostel Lion Lodge nicht abgerissen werden darf.

Zu wenig Nachweise für Entscheid der Stadt

Vor Kantonsgericht machten die Beschwerdeführer geltend, eine Abbruchbewilligung sei nur dann zulässig, wenn eine Gebäudesanierung aus statischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unverhältnismässig wäre. Dies sei nicht hinreichend nachgewiesen worden. Genau in diesem Punkt gibt das Kantonsgericht den Beschwerdeführern nun auch recht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.