ZentralschweizLuzernProzess gegen den Todesfahrer vom Strassenstrich

Prozess gegen den Todesfahrer vom Strassenstrich

Der Luzerner, der im August 2017 drei Polen anfuhr, stand heute vor dem Kriminalgericht
Publiziert am Do 13. Feb. 2020 19:38 Uhr
© ZVG / Luzerner Gerichte
- Kriminalgericht Luzern

Der Mann, der vor zweieinhalb Jahren beim Strassenstrich im Gebiet Ibach mit seinem Auto in drei Männer aus Polen fuhr und einen von ihnen tötete, soll für acht Jahre hinter Gitter. Das fordert die Luzerner Staatsanwaltschaft.

In der Nacht auf den 6. August 2017 war der Angeklagte aus dem Kanton Luzern mit seinem Cousin im Auto im Gebiet Ibach beim Strassenstrich unterwegs. Nachdem er die Dienste einer Prostituierten in Anspruch genommen hat, habe der Beschuldigte zusammen mit seinem Cousin noch eine Zigarette geraucht. Dabei seien sie plötzlich von einer Gruppe Polen beschimpft und angegriffen worden. Der Cousin sei von einem Schlüsselbund am Kopf getroffen worden und blutete, heisst es in der Anklageschrift.

In der Befragung sagte der Beschuldigte, dieser Zwischenfall habe ihn und seinen Begleiter verängstigt, sodass sie möglichst schnell weg und nach Hause wollten. Die Polen entfernten sich zu Fuss und der Beschuldigte stieg mit seinem Cousin in den BMW und fuhr sehr schnell los. Nach wenigen Hundert Metern steuerte der 26-Jährige seinen BMW aufs Trottoir von hinten auf die Polen zu. Mit einer Geschwindigkeit von 60 bis 80 km/h traf der BMW zwei der Männer auf dem Gehsteig. Der eine verstarb noch auf der Unfallstelle, der andere wurde stark verletzt. Der Beschuldigte fuhr davon.

Ein zentraler Punkt der heutigen Verhandlung war die Frage nach der Absicht des Beschuldigten. Hat er sein Auto absichtlich auf die drei Polen zugesteuert und in Kauf genommen, dass er einen oder mehrere von ihnen töten oder schwer verletzen konnte? Diese Ansicht vertritt die Staatsanwältin. Sie fordert acht Jahre Freiheitsentzug für den Angeklagten.

Unfall sei keine Absicht gewesen

Der 26-Jährige und sein Verteidiger dagegen behaupten, der Unfall sei keine Absicht gewesen. Das Auto sei aufs Trottoir geraten, weil der Beschuldigte sich erschrocken hat und darum das Steuerrad losgelassen habe. Sein Mandant habe lediglich seine Sorgfaltspflicht missachtet und fahrlässig gehandelt, es liege aber kein Eventualvorsatz vor, sagt der Verteidiger des Beschuldigten. Er fordert darum eine Freiheitsstrafe von nur 18 Monaten bedingt.

Auf die Frage des Gerichts, warum er nach der Kollision nicht angehalten habe, gab sich der 26-Jährige einsichtig und sagte, das sei dumm gewesen und er hätte zurückfahren sollen. Ansonsten zeigte der Beschuldigte allerdings keine Reue. Dieses Desinteresse sei erschreckend, sagte der Vertreter der Privatkläger in der Verhandlung.

Neben dem Tötungsfall war der Mann zudem wegen Verkehrsdelikten und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz angeklagt.

Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich verkündet.

5. März 2020 - 09:06

Prozess zum Tötungsfall beim Strassenstrich Luzern

Brigitte Büchel