ZentralschweizLuzernVBL: «Keine dubiosen Buchungen»

VBL: «Keine dubiosen Buchungen»

Bei der Verkehrsbetriebe Luzern habe es keine dubiosen Buchungen gegeben
Publiziert am Mo 2. März 2020 10:34 Uhr

Die Verantwortlichen der Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) bestreiten, betrügerische Buchungen oder Gewinnumbuchungen getätigt zu haben. Und: Sie hinterfragen die öffentlich gewordenen Forderungen des Verkehrsverbunds Luzern (VVL). Dabei geht es um die Rückzahlung von Zinsen.

Ja, es stimme, der VVL sei Anfang Februar mit Forderungen des Verbundrats an die VBL herangetreten, sagte VBL-Verwaltungsratspräsidentin Yvonne Hunkeler am Montagmorgen an einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz. Aber: «Der Sachverhalt kann in keinster Weise mit den damaligen Vorkommnissen bei Postauto verglichen werden.»

Am Freitag hatte das Bundesamt für Verkehr informiert, dass auch die BLS und die SBB zu hohe Subventionen bezogen hätten. «Blick.ch» berichtete gleichentags, auch die VBL müsse Geld zurückbezahlen. Und zwar an den Verkehrsverbund Luzern (VVL).

Die VBL hielt daraufhin in einer knappen Medienmitteilung fest, dass die Verantwortlichen von VBL und VVL bereits zuvor entschieden hätten, die Höhe der bezahlten Abgeltungen gemeinsam zu überprüfen. Mehr war den Verantwortlichen am Freitag nicht zu entlocken.

Nun führte Hunkeler am Montag aus, der VVL stelle die Verrechnungspraxis der VBL an ihre Tochtergesellschaft in Frage. Diese erbringt die öV-Dienstleistungen und bezieht von der VBL gegen Verrechnung beispielsweise die Arbeitsleistungen der Fahrdienstmitarbeitenden oder die Unterhaltsarbeit für die Fahrzeuge.

Kumulierte Differenz von Zinsen

Die vom VVL gemachten Forderungen betreffen die Jahre 2010 bis 2017 und belaufen sich auf 16,1 Millionen Franken. Gesamthaft flossen in dieser Zeit rund 200 Millionen Franken. Zudem stehen Forderungen bezüglich der Holdingstruktur und der Einführung einer neuen Rechnungslegung im Raum.

Wie der VVL auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte, machte das Bundesamt für Verkehr (BAV) nach der Postauto-Affäre insbesondere darauf aufmerksam, dass im subventionierten ÖV nur effektive Kosten verrechnet werden dürfen.

«In den inzwischen vorgenommenen Abklärungen zeigte sich, dass bei der VBL eine Differenz zwischen den effektiven Zinskosten und den intern verrechneten kalkulatorischen Zinsen bestand», schreibt der VVL. Er habe der VBL anfangs Februar mitgeteilt, dass diese über die Jahre 2020 bis 2017 kumulierte Differenz zurückbezahlt werden solle.

Zu den Forderungen in Bezug auf die Holdingstruktur hält der VVL fest: «Wir haben uns mit der VBL darauf verständigt, Strukturen und Prozesse zu überprüfen, um die Transparenz weiter zu erhöhen.»

VBL öffnet die Bücher

«Wir öffnen unsere Bücher», versicherte VBL-Direktor Norbert Schmassmann. Und: «Wir sind für mehr Transparenz». Aber: «Wir stellen die VVL-Forderungen auch in Frage.»

So betonte Schmassmann, die Praxis der Leistungsverrechnungen von VBL an ihre Tochterfirma sei vom Bundesamt für Verkehr (BAV) 2012 geprüft und nicht beanstandet worden. Die Abgeltungen basierten 2010 bis 2017 auf dieser Verrechnungspraxis. Die Jahresrechnung der VBL sei jedes Jahr sowohl von der eigenen Revisionsstelle als auch vom BAV vorbehaltlos angenommen worden. Ab 2018, nach dem Postautoskandal, verrechnete die VBL in Absprache mit dem VVL die Leistungen nach neuen Vorgaben.

Warum das BAV die Verrechnungspraxis im Jahr 2012 genehmigt habe, sei aus heutiger Sicht nur schwer nachvollziehbar, hält der VVL fest.

Verhandlungen laufen

Nachdem der Verbundrat die VBL Anfang Februar über die Forderungen informiert hatte, fand Mitte Februar eine ausserordentliche VBL-Verwaltungsratssitzung statt und einen Tag später bereits ein erstes Gespräch mit dem VVL.

Das Ziel sei es, die Höhe der Abgeltungen, welche die VBL in den Jahren 2010 bis 2017 erhalten habe zu überprüfen und «zeitnah» eine Vereinbarung zu erarbeiten, sagte Hunkeler. Der Vorwurf, die VBL habe die Überprüfung vertuschen wollen, stritt Hunkeler vehement ab. Es sei von Anfang an mit dem VVL abgemacht gewesen, die Öffentlichkeit erst dann zu informieren, wenn die Sachlage geklärt und die Vereinbarung unterzeichnet sei.

Die Stadt Luzern als hundertprozentige Eignerin der VBL sei jederzeit transparent über die Sachlage informiert gewesen und befürworte das eingeschlagene Vorgehen, betonte Hunkeler.

Externe Unterstützung bei der Aufarbeitung des Falls wurde keine herbeigezogen. «Wir sind zuversichtlich, dass wir uns einigen können», sagte Hunkeler.

Die VBL ist grossmehrheitlich im Ortsverkehr tätig. Dieser wird durch den VVL bestellt und abgegolten. Dazu kommen in geringfügigem Umfang Regionalverkehrsleistungen, an denen sich zusätzlich der Bund finanziell beteiligt. Der Anteil des Bundes beträgt rund 1,5 Prozent.

(Quelle sda)

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Michi Huser / Andreas Wolf