ZentralschweizLuzernBerufseinbrecher in Luzern verurteilt

Berufseinbrecher in Luzern verurteilt

Das Kriminalgericht verurteilte den Mann zu viereinhalb Jahren Gefängnis
Publiziert am Mo 2. März 2020 19:45 Uhr
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- Berufseinbrecher in Luzern verurteilt

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Mann, der mit Komplizen in mehreren Kantonen über ein Dutzend Mal in Wohnungen eingebrochen ist, zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Zudem wird der Weissrusse für zehn Jahre des Landes verwiesen.

Für das Luzerner Kriminalgericht steht fest, dass der 40-Jährige Ende 2016/Anfang 2017 in nur eineinhalb Monaten mit einem Komplizen 13 Mal erfolgreich in Wohnungen eingebrochen ist. Der Wert der Beute wird auf fast 112'000 Franken beziffert. Er habe damit ein regelmässiges und namhaftes Einkommen erzielt, heisst es in dem am Montag publizierten rechtskräftigen Urteil.

Die Einbrecher gingen in der Darstellung der Staatsanwaltschaft immer gleich vor. Sie suchten in den Kantonen Luzern, Aargau und Solothurn nach eher abgelegenen Wohnquartieren. Um sicher zu sein, dass niemand zu Hause war, klingelten sie an der Wohnungstüre und brachen diese dann auf.

Aussage verweigert

Der Beschuldigte verweigerte eine Aussage. Auf Grund der im Hotelzimmer des Beschuldigten vorgefundenen Beute und Werkzeuge, der an Tatorten sichergestellten Spuren und der Aussagen des Mittäters war das Gericht dennoch von der Schuld des Angeklagten überzeugt.

Das Gericht vermutete auch, dass der Beschuldigte der Anführer gewesen sei, dies weil er 18 Jahre älter sei als sein Komplize und dieser angegeben habe, vor seinem Kollegen Angst zu haben. Bei einem Einbruch war noch ein zweiter Mittäter mit von der Partie.

Das Kriminalgericht verurteilte den Beschuldigten wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, wegen mehrfacher Sachbeschädigung und wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs. Weil die Einbrecher einmal einen Tresor stahlen, in dem sich Waffen befanden, wurde der Mann auch der Widerhandlung gegen das Waffengesetz für schuldig befunden. Dazu kamen Verstösse gegen das Strassenverkehrs- und des Ausländergesetz.

Weder Einsicht noch Reue

Das Kriminalgericht ging von einer erheblichen kriminellen Energie des Beschuldigten aus. Er habe innerhalb kurzer Zeit oft delinquiert. Im Strafverfahren sei er unkooperativ gewesen und habe weder Einsicht und noch Reue gezeigt.

Das Kriminalgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre gefordert. Weiter verhängte das Kriminalgericht eine Landesverweisung von zehn Jahren.

Der Beschuldigte befindet sich seit dem 31. Januar 2017 im Gefängnis. Das im August 2019 gefällte Urteil ist rechtskräftig.

(Quelle sda)