ZentralschweizLuzernDiese Corona-Massnahmen ergreift Luzern

Diese Corona-Massnahmen ergreift Luzern

Die Regierung ruft besondere Notlage aus
Publiziert am Fr 13. März 2020 16:59 Uhr

Der Luzerner Regierungsrat hat aufgrund der Corona-Pandemie eine «besondere Notlage» ausgerufen. Zu deren Bewältigung wurde der kantonale Führungsstab eingesetzt.

Er habe die vom Bundesrat erlassenen Schritte mit weiteren Massnahmen ergänzt, teilte die Staatskanzlei Luzern am Freitag mit. Diese betreffen etwa die Hotels und Restaurants, öffentlich zugängliche Geschäftsbetriebe oder die öffentlichen Verkehrsmittel. Die Schulen werden bis zu den Osterferien geschlossen.

Der Regierungsrat ist sich den einschneidenden Massnahmen bewusst. Damit wird das Ziel verfolgt, die Bevölkerung – vor allem die verletzlichen Personengruppen – vor der Ansteckung zu schützen.

18 bestätigte Fälle

Im Kanton Luzern hat sich die Zahl der mit dem neuen Coronavirus infizierten Personen auf 18 erhöht (Stand 13. März 2020).

Diese Massnahmen ergreift der Kanton:

  • Die Einhaltung der Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit betreffend Hygiene und Abstanhalten muss jederzeit sichergestellt werden.
  • Ab 16. März 2020 (06.00 Uhr) dürfen Hotel- und Restaurantbetriebe nur geöffnet haben, wenn sich weniger als 50 Personen (inkl. Personal) gleichzeitig im Lokal aufhalten.
  • Alle Geschäfte, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, müssen die Einhaltung der Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit betreffend Hygiene und Abstandhalten sicherstellen.
  • Der öV muss einen angemessenen Dienst garantieren.
  • Der Kanton rät davon ab, Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie sozialen Einrichtungen zu besuchen.
  • Besonders Personen über 65 Jahre und andere verletzlichen Personengruppen wird dringend abgeraten sich
    a) sich um Minderjährige zu kümmern, b) an öffentlichen oder privaten Veranstaltungen teilzunehmen, c) öffentliche Verkehrsmittel für anderes ausser für medizinische Zwecke und für den Einkauf von Grundnahrungsmitteln zu benutzen, d) öffentliche Betriebe aufzusuchen (Restaurants, Bars etc.).
  • Bereits erteilte Bewilligungen der Dienststelle Gesundheit und Sport für die Durchführung von Veranstaltungen von mehr als 100 Personen sind ab sofort aufgehoben. Die Durchführung von Veranstaltungen und das Angebot von Freizeitbetrieben, von Restaurations- und Barbetrieben sowie von Diskos und Clubs richtet sich nach den Bestimmungen des Bundes.
  • Im Weiteren sollen die Kapazitäten der Spitäler für die Behandlung von Schwerkranken freigehalten werden und die Auswirkungen der getroffenen Massnahmen auf Gesellschaft und Wirtschaft trotzdem möglichst erträglich gestaltet werden.

Widerhandlungen werden bestraft

Die Staatskanzlei weist darauf hin, dass Widerhandlungen gegen die Massnahmen mit Bussen bestraft werden können. Die Massnahmen könnten auch zwangsweise von der Polizei umgesetzt werden.

Hygiene- und Verhaltensregeln

Die Hygiene- und Verhaltensregeln vom BAG für die Bevölkerung sind hier auffindbar.
Die Kampagnenmaterialien des BAG können hier heruntergeladen und bestellt werden.

Telefonhotline
Zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit den vom Regierungsrat erlassenen Massnahmen und deren Umsetzung gibt es eine Telefon-Hotline. Bitte beachten Sie, dass keinerlei medizinische Fragestellungen via Hotline beantwortet werden.
Veranstaltungen: Tel. 041 939 20 77
Schulbetrieb: Tel. 041 939 20 70
Gastronomiebetrieb: Tel. 041 939 20 78
Für alle drei Hotlines gelten die identischen Betriebszeiten: Täglich jeweils von 8-12 Uhr und von 13.30 – 17 Uhr.
Mehr Infos: www.lu.ch

15. März 2020 - 18:11

Luzerner Regierung informiert über Corona-Massnahmen

Yanik Probst / Carla Keller