ZentralschweizLuzernViereinhalb Jahre Gefängnis für Verkehrsrowdy und Velodieb

Viereinhalb Jahre Gefängnis für Verkehrsrowdy und Velodieb

Gericht
Ein 35-Jähriger hatte einen ganzen Katalog an Straftaten begangen. Das Luzerner Kantonsgericht hat ihn in mehr als 20 Punkten schuldig gesprochen: Er verstiess wiederholt und teilweise grob gegen Verkehrsregeln, war aber auch als Velodieb unterwegs und muss nun viereinhalb Jahre ins Gefängnis.
Publiziert am Fr 20. März 2020 00:00 Uhr
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Der Beschuldigte machte so ziemlich alles, was im Strassenverkehr verboten ist, wie aus der Urteilsschrift hervorgeht, die das Gericht am Donnerstag veröffentlichte. Die Verstösse gehen auf die Jahre 2017 bis 2019 zurück und passierten in der ganzen Schweiz, grossmehrheitlich aber in der Zentralschweiz und im Kanton Luzern.

Medikamente, Kokain und zwei Liter Bier

Exemplarisch ist etwa ein Fall vom September 2017, nachdem der Mann verhaftet worden war. An jenem Dienstag konsumierte er Medikamente, Kokain und mindestens zwei Liter Bier. Danach fuhr er mit seiner damaligen Freundin nach Küssnacht SZ.

Als ihn die Polizei zur Kontrolle mit Handzeichen zum Stoppen aufforderte, drückte er aufs Gas. Ein Polizist brachte sich mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit, der Beschuldigte fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit davon, parkierte das Auto und ging in eine Bar, weiteren Alkohol trinken.

Mit 220 km/h auf der Autobahn davongerast

Gar mit 220 Kilometern pro Stunde fuhr er bei anderer Gelegenheit auf der Autobahn bei Sarnen OW einer Polizeipatrouille davon, die ihn kontrollieren wollte. Er überholte dabei rechts auf dem Pannenstreifen und touchierte dabei eine Leitplanke.

Neben der teilweise mehrfach qualifiziert groben Verletzung von Verkehrsregeln machte er sich des Missbrauchs von Kontrollschildern schuldig, der Entwendung und Veruntreuung von Autos sowie der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit.

E-Bikes nach Serbien verkauft

Laut der Anklage habe er zudem öfters das Auto betankt, ohne das Benzin zu bezahlen. Auch habe er unverschlossene Autos durchsucht und Sachen gestohlen.

Doch damit nicht genug. Er stahl in der Stadt Luzern rund hundert hochwertige Velos, darunter E-Bikes, und verkaufte diese an einen serbischen Staatsbürger, der ihm rund 100 Franken pro Stück bezahlte und die Velos in Serbien verkaufte. Der Deliktsbetrag beträgt 200'000 Franken.

24'000 Franken Verfahrenskosten

Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist rechtskräftig. Eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten aus dem Jahre 2012 wird widerrufen. Der Beschuldigte muss dem Kriminalgericht knapp 24'000 Franken Verfahrenskosten und eine Busse von 2000 Franken bezahlen.

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