Take-aways müssen um 18:30 Uhr schliessen
Gemäss der Verordnung des Bundesrates dürfen Take-aways geöffnet bleiben. Die Luzerner Gastgewerbe und Gewerbepolizei hat nun aber die Öffnungszeiten verbindlich geregelt.
Nach der Verordnung des Bundes müssen alle Restaurationsbetriebe geschlossen sein. Davon ausgenommen sind bisher Imbiss-Unternehmen (Take-away). Ihnen ist weiterhin gestattet, Essen und Trinken an die Bevölkerung zu verkaufen, sofern es zum Mitnehmen ist – Sitzplätze dürfen keine mehr angeboten werden.
Eingeschränkte Öffnungszeiten
Die Take-away-Betriebe gelten damit als Verkaufsgeschäfte und sind den üblichen Ladenöffnungszeiten unterworfen. Das bedeutet: Montag bis Freitag bis 18:30 Uhr, am Samstag bis 16:30 Uhr. Dies betrifft auch Betriebe, bei denen das Take-away zum Konzept gehört, wie beispielsweise McDonalds. Dort ist auch der McDrive von den eingeschränkten Öffnungszeiten betroffen.