ZentralschweizLuzernTake-aways müssen um 18:30 Uhr schliessen

Take-aways müssen um 18:30 Uhr schliessen

Coronavirus
Gemäss der Verordnung des Bundesrates dürfen Take-aways geöffnet bleiben. Die Luzerner Gastgewerbe und Gewerbepolizei hat nun aber die Öffnungszeiten verbindlich geregelt.
Publiziert am Fr 20. März 2020 08:07 Uhr
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
- mcdonalds

Nach der Verordnung des Bundes müssen alle Restaurationsbetriebe geschlossen sein. Davon ausgenommen sind bisher Imbiss-Unternehmen (Take-away). Ihnen ist weiterhin gestattet, Essen und Trinken an die Bevölkerung zu verkaufen, sofern es zum Mitnehmen ist – Sitzplätze dürfen keine mehr angeboten werden.

Eingeschränkte Öffnungszeiten

Die Take-away-Betriebe gelten damit als Verkaufsgeschäfte und sind den üblichen Ladenöffnungszeiten unterworfen. Das bedeutet: Montag bis Freitag bis 18:30 Uhr, am Samstag bis 16:30 Uhr. Dies betrifft auch Betriebe, bei denen das Take-away zum Konzept gehört, wie beispielsweise McDonalds. Dort ist auch der McDrive von den eingeschränkten Öffnungszeiten betroffen.

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