Das Bundesgericht pfeift das Luzerner Kantonsgericht zurück
Die Montenegrinerin hatte vor rund vier Jahren einen Schweizer geheiratet. Zwei Jahre später ging sie ins Frauenhaus und erhob schwere Vorwürfe gegen ihren Schwiegervater. Dieser habe sie sexuell belästigt. Als sie ihrem Mann davon erzählte, habe das zwar aufgehört. Danach sei sie jedoch von der Familie beschimpft du gedemütigt worden.
Beschwerde gutgeheissen
Das Luzerner Kantonsgericht hat jedoch entschieden, es sei kein Fall von häuslicher Gewalt. Der Frau wurde keine Aufenthaltsbewilligung erteilt.
Das Bundesgericht hat nun anders entschieden. Laut den obersten Richtern musste die Frau in einem repressiven Klima häuslicher Gewalt leben. Das Gericht heisst die Beschwerde der Frau gut und fordert das Luzerner Migrationsamt dazu auf, ihr eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.