Gemäss Artikel 75 der Kantonsverfassung sind rechtsetzende, vollziehende und rechtsprechende
Gewalten getrennt. Mit der Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes wird die organisatorische Gewaltenteilung konsequent umgesetzt werden, indem nun die Selbstverwaltung der Gerichte gilt. Weiter werden Massnahmen für eine bessere Qualität und Effizienz der richterlichen Tätigkeit getroffen. So verschmelzen u.a. die Landgerichte Uri und Ursern zum Landgericht, für das Präsidium und das Vizepräsidium der Gerichte ist eine juristische Ausbildung erforderlich und die Staatsanwaltschaft sowie die Jugendanwaltschaft gelten nicht mehr als richterliche Behörden, sondern werden neu der Dienst- und Fachaufsicht des Regierungsrats unterstellt. Regierungsrat und Landrat empfehlen die Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes anzunehmen.