ZentralschweizLuzernVerwaltungs- und Obergericht können fusionieren

Verwaltungs- und Obergericht können fusionieren

Publiziert am Mo 14. Mai 2012 11:42 Uhr
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- Verwaltungs- und Obergericht können fusionieren

Das Luzerner Verwaltungsgericht und das Obergericht können zum Kantonsgericht fusionieren. Das Kantonsparlament hat die dazu notwendige gesetzliche Regelung definitiv genehmigt. Bei der Zusammenlegung handelt es sich um eine organisatorische Massnahme, die drei heutigen Standorte der beiden Gerichte werden vorerst beibehalten. Das neue Kantonsgericht soll Mitte 2013 den Betrieb aufnehmen.