ZentralschweizLuzernHöhere Nutzungsgebühren für Christbaumverkäufer sind rechtens

Höhere Nutzungsgebühren für Christbaumverkäufer sind rechtens

Publiziert am Di 6. Nov. 2012 11:07 Uhr
© Sempachersee Tourismus
- Höhere Nutzungsgebühren für Christbaumverkäufer sind rechtens

Die Erhöhung der Nutzungsgebühren für die Christbaumverkäufer am Schweizerhofquai war korrekt. Dies hat das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern entschieden. Das Luzerner Stadtparlament hatte die Nutzungsgebühren für den Platz beim Christbaummarkt beinahe verdreifacht. Die Miete für einen Quadratmeter pro Tag kostet demnach 1.50 Franken. Früher wurden die Christbaumflächen pauschal mit 20 Franken berechnet. Einzig für die Energieanschlüsse müssten die Stadtbehörden einen anderen Verteilschlüssel anwenden, so das Luzerner Verwaltungsgericht. Dort sei eine Gebühr für den Strom pro Stand und nicht pro belegte Fläche zu erheben.

9. März 2020 - 19:25

Hohe Nutzungsgebühren sind zulässig

Roman Gibel