ZentralschweizLuzernFast die Hälfte der Steuererklärungen müssen korrigiert werden

Fast die Hälfte der Steuererklärungen müssen korrigiert werden

Fehler u.a. bei der Familienbesteuerung
Publiziert am Mi 6. März 2013 05:54 Uhr

Im Kanton Luzern müssen fast die Hälfte aller eingereichten Steuererklärungen korrigiert werden. Das schätzt Hansruedi Buob vom kantonalen Steueramt, wie er gegenüber Radio Pilatus sagte. Eine genaue Kontrolle erfolge aber nicht nur dann, wenn es darum gehe zusätzliches Geld einzutreiben, sondern auch wenn die eingereichte Steuererklärung zu Ungunsten des Steuerzahlers ausfallen würde, sagte Buob.

Beim Ausfüllen der Steuererklärung werden gemäss Buob auf drei Gebieten am meisten Fehler gemacht: Bei der Aus- und Weiterbildung, dem Liegenschaftsabzug und der Familienbesteuerung.

8. März 2020 - 19:51

Steuerklärung birgt viele Fehlerquellen

Urs Niedermann