Beschwerde gegen Luzerner Stadtregierung - vorerst - vom Tisch
Die Luzerner Stadtregierung hat die letztjährige Abstimmung über die Steuererhöhung nicht willkürlich beeinflusst. Zu diesem Schluss kommt das Luzerner Kantonsgericht und weist eine Beschwerde des ehemaligen SVP-Stadtparlamentariers Yves Holenweger ab. Bei der Stadt Luzern zeigte man sich erfreut über das Urteil. Allerdings habe man für die Zukunft auch Lehren gezogen, vor allem in Zusammenhang mit dem Verschicken von Briefen, hiess es auf Anfrage von Radio Pilatus. Die Luzerner Stadtregierung hatte damals noch vor der Zustellung der Abstimmungsunterlagen Briefe verschickt, die für ein JA zur Steuererhöhung warben. Beschwerdeführer Yves Holenweger zieht das Urteil mit grosser Wahrscheinlichkeit ans Bundesgericht weiter.