ZentralschweizLuzernTrotz Geständnis freigesprochen

Trotz Geständnis freigesprochen

Ein 43-jähriger Luzerner profitiert von Verfahrensfehlern
Publiziert am Di 23. Juli 2013 16:05 Uhr
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- Trotz Geständnis freigesprochen

Ein 43-jähriger Luzerner ist trotz früherem Geständnis wegen versuchter Erpressung und Fälschung von Ausweisen vom Luzerner Kantonsgericht freigesprochen worden. Nach Verfahrensfehlern musste das Gericht den Fall neu beurteilen und das Geständnis ausblenden.

Der Mann hatte gegenüber der Polizei zugegeben, dass er von seiner früheren Arbeitgeberin 47 000 Franken erpressen wollte. Das Urteil von 16 Monaten bedingt durch das Luzerner Kriminalgericht wurde dann vom Kantonsgericht bestätigt. Vor Gericht hatte der Beschuldigte sein Polizei-Geständnis allerdings widerrufen und Beschwerde beim Bundesgereicht eingereicht. Dieses kam zum Schluss, dass der Mann kein faires Verfahren hatte, weil bei der Einvernahme durch die Polizei kein Verteidiger dabei war. Beim zweiten Verfahren sprach das Luzerner Kantonsgericht den Angeschuldigten mangels Beweisen frei. Dieser erhält 1600 Franken Entschädigung aus der kantonalen Gerichtskasse. Dazu muss die öffentliche Hand die Verteidiger-Kosten von 17 000 Franken übernehmen.