ZentralschweizLuzernProbleme mit der Verwaltung - Gesetz für Anlaufstelle geht in Vernehmlassung

Probleme mit der Verwaltung - Gesetz für Anlaufstelle geht in Vernehmlassung

Niederschwelliges Angebot für Bürger und Verwaltungsmitarbeiter geplant
Publiziert am Mi 11. Dez. 2013 05:00 Uhr
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- Probleme mit der Verwaltung - Gesetz für Anlaufstelle geht in Vernehmlassung

Im Kanton Luzern können sich Bürger in Zukunft bei Problemen mit der Verwaltung bei einer unabhängigen Anlaufstelle melden. Das Kantonsparlament hatte im September eine Beschwerdestelle mit Anlaufstelle für Whistleblowing verlangt, nun geht ein entsprechender Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung.

Die geplante Anlaufstelle hat die Aufgabe, Meldungen von Bürgern sowie von Verwaltungsangestellten über Missstände entgegenzunehmen. Diese Meldungen können Verstösse gegen Gesetze und Weisungen, aber auch Mängel und Risiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit der kantonalen Verwaltung betreffen. Die Anlaufstelle ist zudem zu weiteren Abklärungen befugt. Die vorgesehenen Regelungen sollen die Kontrolle und die Transparenz der kantonalen Verwaltung erhöhen.

Vorgesehen ist eine externe Arbeitsstelle mit einem Pensum von 60-80%. Die mit der neu zu schaffenden Anlaufstelle verbundenen Kosten belaufen sich auf maximal 250'000 Franken.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 28. März 2014.

8. März 2020 - 18:25

Luzerner Anslaufstelle für Beschwerden bei Problem mit Verwaltung

Manuela Marra