ZentralschweizLuzernLuzerner Bordellbesitzerin wegen Menschenhandel verurteilt

Luzerner Bordellbesitzerin wegen Menschenhandel verurteilt

Bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten
Publiziert am Mi 26. Feb. 2014 04:00 Uhr
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- Luzerner Bordellbesitzerin wegen Menschenhandel verurteilt

Das Luzerner Kriminalgericht hat eine 45-jährige Bordellbesitzerin aus Ungarn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Das Gericht sprach die Frau unter anderem wegen Menschenhandel und der Förderung von Prostitution schuldig. Die Frau hat nach Ansicht der Richter zwei ungarische Frauen gezwungen, als Prostituierte in ihrem Luzerner Bordell zu arbeiten. Dies auch ohne entsprechende Arbeitsbewilligung.

Weil das Gericht eine bedingte Strafe aussprach, muss die Verurteilte nur dann ins Gefängnis, wenn sie innerhalb von 3 Jahren erneut straffällig wird. Freigesprochen wurde die 45-jährige Bordellbesitzerin vom Vorwurf, die beiden Prostituierten hätten nur unter Aufsicht das Haus verlassen dürfen. Aufgrund des Schuldspruchs wegen Menschenhandel muss die Frau den beiden Prostituierten jedoch eine Genugtuung zahlen in der Höhe von insgesamt 18‘000 Franken.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.