Eltern sollen nicht aufgrund des falschen Geschlechts ein Kind abtreiben dürfen. Bei vorgeburtlichen Tests soll den Eltern das Geschlecht des Kindes nicht mehr mitgeteilt werden. Dies gilt lediglich für Tests vor der 12. Schwangerschaftswoche. Der Ständerat hat einen Vorstoss von SP-Ständerätin Pascale Bruderer angenommen. Diese sagte, man wolle mit diesem Entscheid nicht den Abtreibungsgegnerin in die Hände spielen. Aber es sei nötig, so eine Geschlechterselektion zu verhindern.
Nicht betroffen von der Massnahme sind Behandlungen mit Ultraschall. Damit kann zu einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft das Geschlecht des Babys festgestellt werden. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat
Ständerat verhindert Geschlechter-Selektion
Ärzte dürfen bis zur 12. Schwangerschaftswoche das Geschlecht nicht bekannt geben