Verursacher und Veranstalter sollen für Polizeikosten aufkommen
Die Kosten bei unfriedlichen Veranstaltungen sollen neu verteilt werden
Im Kanton Luzern sollen bei Ausschreitungen die Veranstalter und auch die Chaoten selber zur Kasse gebeten werden. Die Luzerner Regierung möchte das Polizeigesetz entsprechend anpassen. Damit sollen die Polizeikosten abgewälzt werden können.
Bisher gab es im Kanton Luzern keinen konkreten Schlüssel zur Aufteilung der Polizei-Kosten. Dies soll sich durch das neue Gesetz ändern. So soll der Veranstalter neu 40 % der Kosten übernehmen bis zu einem maximalen Betrag von 30‘000 Franken. Die restlichen 60 % fallen auf die randalierenden Personen selbst – mit einem maximalen Betrag von 4‘000 Franken pro Person.
Das geänderte Polizei-Gesetzt kommt nun vor das Luzerner Kantonsparlament.
8. März 2020 - 16:36