ZentralschweizLuzernAusgleichskasse fordert 600'000 Franken Schadenersatz

Ausgleichskasse fordert 600'000 Franken Schadenersatz

Ehemaliger Geschäftsführer haftet nach grobfahrlässigem Handeln privat
Publiziert am Di 10. Feb. 2015 11:55 Uhr
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- Ausgleichskasse fordert 600'000 Franken Schadenersatz

Ein ehemaliger Geschäftsführer einer bankrotten Firma muss der Ausgleichskasse Luzern rund 600‘000 Franken Schadensersatz zahlen. Zu diesem Schluss kommt das Kantonsgericht Luzern. Begründet wird die private Haftung damit, dass die Firma grobfahrlässig Schaden angerichtet hatte.

Bei der Firma handelt es sich um eine Niederlassung einer deutschen Unternehmensgruppe. Im Februar 2010 hatte sich die Niederlassung auf der Luzerner Landschaft angesiedelt. Bereits im September 2011 musste das Konkursverfahren eröffnet werden. Die Ausgleichskasse machte in der Folge eine Forderung über rund 600'000 Franke für nicht bezahlte AHV-, IV- und EO-Beiträge. Der Geschäftsmann erhob gegen diese Forderung Einsprache, blitzte damit aber beim Kantonsgericht ab.

Das Kantonsgericht argumentierte, dass der Mann einzelzeichnungsberechtigter Geschäftsführer gewesen und für die Ablieferung der Sozialversicherungsbeitrage verantwortlich sei. Somit müsse er die Haftung des Schadens privat übernehmen.