ZentralschweizLuzernLuzerner Sex-Salons sollen eine Bewilligung benötigen

Luzerner Sex-Salons sollen eine Bewilligung benötigen

Kantonsregierung legt dem Parlament das Gesetz über Sexarbeit vor
Publiziert am Di 10. März 2015 03:56 Uhr
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- Luzerner Sex-Salons sollen eine Bewilligung benötigen

Der Kanton Luzern will mit dem Gesetz über Sexarbeit verhindern, dass Prostituierte ausgebeutet werden. Prostituierte müssen sich gemäss dem neuen Gesetz registrieren lassen. Zudem brauchen Sexbetriebe neu eine Bewilligung. Der entsprechende Gesetztesentwurf wurde dem Parlament unterbreitet.

Ziel ist es, das Milieu besser kontrollieren zu können, um Ausbeutung und Gewalt sowie Schwarzarbeit zu verhindern, schreibt der Kanton in einer Medienmitteilung. Nach Schätzungen arbeitet rund ein Drittel der Prostituierten ohne Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung.

Registrierungspflicht für Prostituierte

Alle Prostituierten müssen sich künftig registrieren lassen. Voraussetzung dafür soll sein, dass die Person volljährig ist, in der Schweiz arbeiten darf und krankenversichert ist. Eine Registrierung gilt für fünf Jahre.

Bewilligungspflicht für (fast) alle Sex-Etablissements

Im Kanton Luzern bieten rund 600 Prostituierte ihre Dienstleistungen an. Nur knapp 20 davon auf dem Strassenstrich, die anderen Studios, Sauna-Clubs, Kontaktbars, Escort-Services oder ähnlichen Betrieben. Und diese Betriebe brauchen gemäss dem neuen Gesetz alle eine Bewilligung. Damit soll sichergestellt werden, dass schon vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit gewisse Regeln eingehalten würden, so die Luzerner Kantonsregierung.

Ausnahmen für «Kleinbetriebe»

Die Ausnahme seien Betriebe, in denen maximal zwei Prostituierte arbeiten, sagte Madeleine Meier Projektleiterin beim Luzerner Justizdepartement: „Wir wollten das Gesetz möglichst einfach aufsetzen, damit aber den grösstmöglichen Schutz der Prostituierten schaffen. Für einzelne Prostituierte sind solche Bewilligungen mit einem grossen Aufwand verbunden.“ Die Gefahr, dass sich grössere Sex-Etablissements nun einfach in kleinere Zweiereinheiten aufsplitten, bestehe, so Meier weiter. Die Erfahrungen in den Kantonen Bern und Zürich mit ähnlichen Gesetzen seien aber positiv. Mit der Betriebsbewilligung will Luzern verhindern, dass den Sexarbeiterinnen Räumlichkeiten zu überhöhten Preisen vermietet werden.

Regeln für Strassenprostitution der Stadt auf ganzen Kanton ausweiten

Mit dem Gesetz will die Regierung die Strassenprostitution einschränken. Dabei werden die räumlichen Einschränkungen, welche die Stadt Luzern bereits kennt, auf das gesamte Kantonsgebiet ausgeweitet. Untersagt sein soll der Strassenstrich somit in Wohngebieten, an Haltestellen und bei öffentlichen Gebäuden und Anlagen. Dort wird nicht nur das Anbieten, sondern auch das Nachfragen nach bezahltem Sex unter Strafe gestellt.

7. März 2020 - 01:39

Luzerner Sex-Salons sollen eine Bewilligung benötigen

Lukas Keusch