ZentralschweizLuzernKeine Spezialregelung für Festnahme von Hooligans

Keine Spezialregelung für Festnahme von Hooligans

Luzerner Kantonsparlament will kein verlängerter Gewahrsam
Publiziert am Mo 29. Juni 2015 15:23 Uhr
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- Keine Spezialregelung für Festnahme von Hooligans
7. März 2020 - 01:13

Keine Spezialregelung für Festnahme von Hooligans

Tommy Durrer

Der Kanton Luzern will keine Spezialregelung für die Festnahme von Hooligans. Das Kantonsparlament hat sich knapp gegen einen verlängerten Polizeigewahrsam ausgesprochen. Die CVP verlangte im Rat vergebens, dass dieser für Hooligans und Vandalen auf 72 Stunden verlängert wird. Diese Forderung verstosse gegen übergeordnetes Recht und verletze die Europäische Menschenrechtskonvention ERMK, so Einwände von Links bis Rechts. Das Luzerner Kantonsparlament lehnte eine Verlängerung des Polizeigewahrsams für Hooligans und Vandalen mit 55 zu 51 ab.