ZentralschweizLuzernLuzerner Kantonsgericht lehnt Parkplatz-Beschwerde aus Hirschmattquartier ab

Luzerner Kantonsgericht lehnt Parkplatz-Beschwerde aus Hirschmattquartier ab

Es habe trotz den Veränderungen immer noch genügend Parkplätze im Quartier
Publiziert am Fr 21. Aug. 2015 10:48 Uhr
© hirschmatt.luzern.ch
- Luzerner Kantonsgericht lehnt Parkplatz-Beschwerde aus Hirschmattquartier ab

Im Zuge der Sanierung des Hirschmattquartiers in der Stadt Luzern verschwinden etliche Parkplätze. Verschiedene Geschäftsinhaber reichten deshalb beim Kantonsgericht eine Beschwerde ein. Nun hat das Luzerner Kantonsgericht die Beschwerde abgewiesen.

Inhaber von Restaurants und Geschäften setzten sich zur Wehr

Im Luzerner Hirschmattquartier werden zur Zeit die Werkleitungen und Strassen saniert. Ebenso wird die Zahl der Parkplätze abgebaut, unter anderem, weil Schrägparkplätze durch Längsparkplätze ersetzt werden. Mehrere Inhaber von Restaurants und Geschäften setzten sich gegen den Abbau von Parkplätzen an der Franken- und Sempacherstrasse zur Wehr. Die bisherigen Schrägparkplätze seien kein Sicherheitsrisiko gewesen, erklärten sie. Der Abbau führe nicht zu einer Verkehrsberuhigung, sondern zu mehr Suchverkehr. Zudem verletze der Abbau von Parkplätzen die Handels- und Gewerbefreiheit der Geschäfte.

Kein übermässiger Eingriff

Das Kantonsgericht wies die Beschwerde aber ab, wie es am Freitag mitteilte. Zur Wirtschaftsfreiheit gehöre nicht grundsätzlich das Recht, dass von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellte Parkflächen immer bestehen blieben. Nach Ansicht des Gerichtes ist das Gesamtangebot der Parkplätze weiterhin ausreichend. Keinem der Beschwerdeführer werde durch die neue Parkplatzordnung die Ausübung seines Geschäftes übermässig erschwert. In städtischen Verhältnissen gebe es für Kunden von Geschäften keinen Anspruch, unmittelbar bei oder vor dem Geschäftsgebäude auf öffentlichem Grund zu parkieren. Fusswege von wenigen Minuten zwischen Parkplatz und Betrieb seien rechtlich zulässig und müssten von Kunden, die mit dem Auto anreisten, in Kauf genommen werden.

Immer noch genügend Parkplätze

Die Geschäfte, die die Parkplatzordnung beanstandeten, befinden sich alle in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof. Nach dem Abbau von 76 Parkplätzen gibt es gemäss Urteil in dem von der Sanierung betroffenen Gebiet noch immer 479 öffentliche Oberflächenparkplätze. Dazu kommen 1700 Parkplätze in Parkhäusern, die sich innerhalb eines Umkreises von 500 Meter befinden würden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.