Beschwerde gegen Luzerner Polizeigesetz
Beim Bundesgericht ist eine Beschwerde gegen das neue Luzerner Polizeigesetz eingereicht worden. Dies von linken Parteien, Juristen und Privaten. Laut dem neuen Polizeigesetz, welches im Sommer vom Kantonsparlament abgesegnet worden ist, müssen Veranstalter in Zukunft 40 Prozent der Polizeikosten übernehmen, wenn eine Demonstration ausartet. Maximal aber 30'000 Franken. Das sei unverhältnismässig, heisst es in der Beschwerde, welche von der SP, den Grünen, dem Verein Demokratische Juristen Luzern und einigen Privaten unterzeichnet wurde. Das könne dazu führen, dass Personen davon abgehalten würden, eine Demonstration durchzuführen. Dies wiederum sei nicht im Sinne der Meinungsäusserungsfreiheit.
Wann das Bundesgericht sein Urteil fällen wird, ist nicht bekannt.