ZentralschweizLuzernLuzern: Sprachförderung für Ausländerkinder

Luzern: Sprachförderung für Ausländerkinder

Regierung revidiert das Volksschulbildungsgesetz
Publiziert am Fr 11. Dez. 2015 11:45 Uhr
© Urs Schlatter
- Luzern: Sprachförderung für Ausländerkinder

Der Kanton Luzern will kleine Kinder mit schlechten Deutschkenntnissen früher fördern. Die Regierung will dazu die Gemeinden in die Pflicht nehmen. Die Gemeinden sollen sich mehr um die Betreuung von Kindern mit Sprachschwierigkeiten kümmern. Das Volksschulbildungsgesetzt soll entsprechend angepasst werden.

So sollen Eltern dazu verpflichtet werden können, dass sie ihr Kind in eine Kita oder Spielgruppe schicken, damit sie dort die Sprache lernen. Dank besserer Sprachkenntnisse hätten die Kinder so einen einfacheren Start in den Kindergarten, so die Regierung. Die Gemeinden können die Eltern verpflichten, die Kosten für die Sprachförderung zu übernehmen. Das Parlament hatte die Sprachförderung bereits in einem Vorstoss verlangt.

Höheres Mindestalter für den Kindergarten

Geändert wird auch das Mindestalter für den Eintritt in den Kindergarten. Dieses wird für den obligatorischen Kindergarten um drei Monate auf fünf Jahre angehoben. Als Stichtag soll neu der 1. Juli und nicht wie heute der 1. November gelten. Damit kann verhindert werden, dass Schulabgänger bei Beginn einer Lehre jünger als 15 Jahre alt sind und nur mit einer Ausnahmebewilligung beschäftigt werden können.

Festhalten will die Regierungsrat aber an der gesetzlichen Verankerung des Schulsozialarbeiters analog dem Schulpsychologen oder Schularzt.

Das Parlament berät die Revision des Volksschulbildungs-Gesetzes im nächsten Jahr.

5. März 2020 - 08:59

Teilrevision Volksschulbildungsgesetz

Manuela Marra