ZentralschweizLuzernSchulsozialarbeit im Kanton Luzern nicht Pflicht

Schulsozialarbeit im Kanton Luzern nicht Pflicht

Kantonsparlament stellt sich gegen die Regierung
Publiziert am Mo 25. Jan. 2016 17:12 Uhr
© Urs Schlatter
- Schulsozialarbeit im Kanton Luzern nicht Pflicht

Die Schulsozialarbeit im Kanton Luzern soll den Schülerinnen und Schülern nur bei Bedarf zur Verfügung stehen. So kann der Kanton Geld sparen. Dies hat das Parlament bei der Beratung des Volksschulbildungsgesetzes entschieden.

Die Regierung wollte dagegen die Schulsozialarbeit fix im Gesetz verankern, auch weil die Gemeinden und Schulbehörden dies wünschten. Dass nun die Schulsozialarbeit nur „bei Bedarf“ angeboten wird, sei ein erster Schritt zu deren Abschaffung, sobald das Geld knapp ist, befürchtete beispielsweise Christina Reusser von den Grünen.

Auch Bildungsdirektor Reto Wyss appellierte vergeblich ans Parlament, dass heute alle Sekundarschulen und die meisten Primarschulen im Kanton Luzern die Schulsozialarbeit kennen und nicht darauf verzichten wollen. Eine Parlamentsmehrheit sah dies anders und überlässt es den Gemeinden, ob sie dies anbieten wollen oder nicht.

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Urs Schlatter