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Luzern gegen einheitliche Einbürgerungstests

Total überarbeitetes Bürgerrechtsgesetz in der Vernehmlassung
Publiziert am Do 12. Mai 2016 09:21 Uhr
© Kanton Luzern
- Luzern gegen einheitliche Einbürgerungstests

Im Kanton Luzern verzichtet die Regierung auf einen einheitlichen, kantonalen Einbürgerungstest. Die Regierung will die Art und Weise, wie die Grundkenntnisse von Einbürgerungswilligen geprüft werden, weiterhin den Gemeinden überlassen.

Die Luzerner Regierung hat einen Entwurf für ein total revidiertes Bürgerrechtsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. In erster Linie soll das kantonale Gesetz neuen Begrifflichkeiten in den verschärften Einbürgerungsbestimmungen des Bundes angepasst werden.

Kompetenz für Einbürgerung bleibt bei den Gemeinden

Der Regierungsrat spricht sich gegen weitergehendere Verschärfungen im Kanton Luzern aus. So lehnt er insbesondere die Einführung eines kantonalen Einbürgerungstests ab. Zwar würde ein kantonaler Test eine Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit fördern, so die Regierung. Es könne aber nicht mehr auf jede Person und deren Stärken und Schwächen einzeln eingegangen werden. Weiter würde den Gemeinden und den Einbürgerungskommissionen ein wichtiger Bestandteil ihrer Beurteilung weggenommen.

Gleichzeitig übernimmt der Kanton Luzern im neuen Bürgerrechtsgesetz auch die strengeren Regeln zu Einbürgerung vom Bund. Unter anderem können Sozialhilfebezüger grundsätzlich nicht mehr eingebürgert werden. Dagegen wird die Mindestaufenthaltsdauer von zwölf auf zehn Jahre reduziert.

Die Vernehmlassung des neuen Luzerner Bürgerrechtsgesetzes dauert bis Ende August.