ZentralschweizLuzernLuzern: Einzelrichter erhalten mehr Kompetenzen

Luzern: Einzelrichter erhalten mehr Kompetenzen

Kantonsparlament passt das Justizgesetz an
Publiziert am Di 8. Nov. 2016 11:02 Uhr
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- Luzern: Einzelrichter erhalten mehr Kompetenzen

Kommt ein Fall im Kanton Luzern erstmals vor Gericht, entscheidet der Einzelrichter künftig bei einem Strafmass bis zu maximal einem Jahr alleine. Bisher war dafür ein Dreier-Gremium nötig. Das Kantonsparlament hat nun das Justizgesetz entsprechend angepasst.

Nichts wissen von einer Gesetzesänderung wollten die Linken. SP-Parlamentarier Peter Fässler glaubt, dass bei einem Urteil eines Einzelrichters künftig erstinstanzliche Urteile einfach vermehrt ans Kantonsgericht weitergezogen werden. So wären die Effizienzsteigerung und die geplanten Einsparungen, welche diese Gesetzesänderung bringen soll, bereits wieder verpufft. Mit 90 zu 22 Stimmen stellte sich jedoch eine Parlamentsmehrheit klar hinter die Vorlage.

Wegen Strafverschärfungen auf Bundesebene gibt es bei den erstinstanzlichen Gerichten mehr Arbeit, unter anderem wegen der Ausschaffungs-Initiative oder dem Projekt „Via Secura“.