ZentralschweizLuzernKeine einheitlichen Einbürgerungstests im Kanton Luzern

Keine einheitlichen Einbürgerungstests im Kanton Luzern

Regierung legt total überarbeitetes Gesetz dem Parlament vor
Publiziert am Di 20. Dez. 2016 05:00 Uhr

Im Kanton Luzern verzichtet die Regierung auf einen einheitlichen, kantonalen Einbürgerungstest. Die Regierung will die Art und Weise, wie die Grundkenntnisse von Einbürgerungswilligen geprüft werden, weiterhin den Gemeinden überlassen.

Die Luzerner Regierung hat dem Kantonsparlament den Entwurf für ein total revidiertes Bürgerrechtsgesetz vorgelegt. In erster Linie soll das kantonale Gesetz neuen Begrifflichkeiten in den verschärften Einbürgerungsbestimmungen des Bundes angepasst werden.

Kompetenz für Einbürgerung bleibt bei den Gemeinden

Der Regierungsrat spricht sich gegen weitergehendere Verschärfungen im Kanton Luzern aus. So lehnt er insbesondere die Einführung eines kantonal einheitlichen Einbürgerungstests ab. Zwar würde ein kantonaler Test eine Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit fördern. Es könne aber nicht mehr auf jede Person und deren Stärken und Schwächen einzeln eingegangen werden, so Justizdirektor Paul Winiker gegenüber Radio Pilatus. Weiter würde den Gemeinden und den Einbürgerungskommissionen ein wichtiger Bestandteil ihrer Beurteilung weggenommen.

Gleichzeitig übernimmt der Kanton Luzern im neuen Bürgerrechtsgesetz auch die strengeren Regeln zu Einbürgerung vom Bund. Unter anderem können Sozialhilfebezüger grundsätzlich nicht mehr eingebürgert werden. Zudem werden ausdrücklich Deutschkenntnisse verlangt.

Der Entwurf geht nun ins Luzerner Kantonsparlament. Gemäss der Regierung soll das Bürgerrechtsgesetz gleichzeitig mit dem neuen Bundesgesetz Anfang 2018 in Kraft treten.