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Luzern erhält neues Bürgerrechtsgesetz

Gemeindeversammlungen können weiterhin einbürgern
Publiziert am Mo 27. März 2017 15:53 Uhr
© Kanton Luzern
- Luzern erhält neues Bürgerrechtsgesetz

Im Kanton Luzern können weiterhin auch Gemeindeversammlungen die Einbürgerungen durchführen. Das Kantonsparlament hat dem neuen Bürgerrechtsgesetz mit 93:18 klar zugestimmt. Während der Debatte zum Bürgerrechtsgesetzes wurden alle beantragten Verschärfungen und Lockerungen abgelehnt.

SP, Grüne und Grünliberale hatten verlangt, dass nur noch der Gemeinderat oder eine Kommission über die Einbürgerungen entscheidet. Die Gemeindeversammlung sei der falsche Ort. Doch der Antrag blieb chancenlos.

Die SVP verlangte eine zusätzliche Verschärfung der Sprachtests, welche für eine Einbürgerung nötig sind. Aber auch davon wollte das Parlament nichts wissen.

Aufenthaltsdauer und Integration

Der Rat entschied, dass Einbürgerungswillige in den letzten fünf Jahren drei und nicht zwei Jahre in der Einbürgerungsgemeinde gelebt haben müssen. Der Einwand von SP und Grünen, dass dies einer mobilen Gesellschaft widerspreche und die Aufenthaltsdauer nichts mit Integration zu tun habe, teilte das Parlament nicht. Am Schluss lehnten SP und Grüne das Gesetz als einzige Parteien ab.

In erster Linie passt sich das kantonale Gesetz den verschärften Einbürgerungsbestimmungen des Bundes an, welche die eidgenössischen Räte im Sommer 2014 beschlossen hatten. Das entsprechende neue Bundesgesetz tritt 2018 in Kraft tritt.

6. März 2020 - 04:35

Kantonsparlament Luzern stimmt neuem Bürgerrechtsgesetz zu.

Urs Schlatter, Radio Pilatus AG