ZentralschweizLuzernLuzerner Stadtregierung gegen Bodeninitiative

Luzerner Stadtregierung gegen Bodeninitiative

Die Initiative der Grünen sei zu straff
Publiziert am Mo 22. Mai 2017 14:36 Uhr
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- Luzerner Stadtregierung gegen Bodeninitiative

Die Stadt Luzern soll ihre Grundstücke grundsätzlich nicht mehr verkaufen, sondern nur noch im Baurecht abgeben dürfen. Die Luzerner Stadtregierung unterstützt die Anliegen der «Bodeninitiative – Boden behalten, Luzern gestalten!». Da sie aber nicht in allen Punkten mit dem Initiativkomitee einverstanden ist, hat sie einen Gegenvorschlag ausgearbeitet.

Im Mai 2016 hat ein Initiativkomitee des Grünen Bündnisses die «Bodeninitiative – Boden behalten, Luzern gestalten!» eingereicht. Mit der Initiative verlangen die Grünen, dass die Stadt Luzern ihre Grundstücke grundsätzlich nicht mehr verkaufen, sondern nur noch im Baurecht abgeben darf. Der Verkauf oder Tausch eines städtischen Grundstücks soll nur zulässig sein, wenn gleichzeitig ein anderes Grundstück erworben wird, das in Bezug auf Fläche und Nutzen mit dem veräusserten Grundstück vergleichbar ist. Zudem wird verlangt, dass allfällige Buchgewinne aus Veräusserungen in einen Landerwerbsfonds fliessen. Mit diesem Fonds soll die Stadt Luzern eine aktive Stadtentwicklung betreiben.

Gegenvorschlag in Form eines Reglements
Obwohl sich die Initianten und die Stadtregierung grundsätzlich einig sind, hat die Stadtregierung einen Gegenvorschlag in Form eines Reglements ausgearbeitet. Mit diesem wird der Initiative mit zwei Ausnahmen weitgehend zugestimmt. Auf die Bildung des geforderten Landerwerbsfonds und auf die Gleichzeitigkeit von Kauf- und Verkaufsgeschäft wird verzichtet. 2019 wird in der Stadtverwaltung das neue Rechnungsmodell HRM2 eingeführt. Ab dann werden keine oder nur noch sehr geringe Buchgewinne beim Verkauf von Vermögenswerten anfallen. Ein Landerwerbsfonds, der mit Buchgewinnen gespiesen wird, ist deshalb nach Ansicht der Stadtregierung nicht sinnvoll. Die Forderung, dass ein Verkauf oder Tausch eines städtischen Grundstücks nur dann zulässig ist, wenn gleichzeitig ein anderes Grundstück erworben wird, ist aus Sicht des Stadtrates in der Praxis kaum oder nur sehr schwer umsetzbar. Er schlägt deshalb eine maximale Zeitspanne von fünf Jahren zwischen einem Erwerb und eines Verkaufs vor, wie dies beispielsweise auch in Emmen gilt.

In Emmen wurde Ende vergangenen Jahres seine ähnliche Initiative durch die Grünen lanciert und vom Stimmvolk angenommen. Die Grünen werden an ihrer Parteiversammlung vom 27. Juni entscheiden, ob sie an ihrer Initiative festhalten oder eventuell doch auch den Gegenvorschlag der Regierung akzeptieren. So oder so, am 29. Juni befasst sich das Luzerner Stadtparlament mit der Initiative und dem Gegenvorschlag. Das letzte Wort, das dürfte dann in jedem Fall beim Stimmvolk liegen.

6. März 2020 - 04:11

Luzerner Stadtregierung ist gegen Bodeninitiative

Philipp Breit