Luzerner Kantonsparlament lockert die Schuldenbremse
Das Luzerner Kantonsparlament hat die Schuldenbremse gelockert. Nur sieben Jahre nach Inkrafttreten wird das Gesetz somit ab 2018 wieder gelockert. Defizite muss der Kanton Luzern künftig nicht mehr innert fünf Jahren ausgleichen.
Stattdessen gibt es ein Puffer-Konto von 140 Millionen. Bei Defiziten wird dieses Puffer-Konto belastet, bei Gewinnen jeweils wieder aufgefüllt. In der finanziell angespannten Lage soll die Lockerung der Schuldenbremse neue Gross-Investitionen ermöglichen, wie etwa das geplante neue Verwaltungsgebäude am Seetalplatz in Emmen.
Kanton muss Investitionen tätigen können
Ziel ist nicht mehr die generelle Vermeidung von Schulden, sondern ein tragbares Schuldenniveau. Damit soll die Investitionsfähigkeit des Kantons erhalten bleiben. Zulässig ist ein Aufwandüberschuss von vier Prozent des Bruttoertrages einer Steuereinheit.