ZentralschweizLuzernBetrüger erhält zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe

Betrüger erhält zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe

Er hatte Geld von deutschen Anlegern veruntreut
Publiziert am Fr 9. März 2018 05:54 Uhr
© Michi Huser
- Betrüger erhält zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe

Ein 48-jähriger Mann wurde vom Luzerner Kriminalgericht des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gesprochen. Er erhält eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren - bedingt vollziehbar.

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte einen 48-jährigen Mann wegen gewerbsmässigen Betrug. Der Mann gaukelte, laut Staatsanwaltschaft, deutschen Anlegern vor, ihr Geld gewinnbringend anzulegen. In seiner Funktion als Verwaltungsrat einer Luzerner Firma wurden ihm Darlehen von rund 260'00 Franken anvertraut. Anstatt das Geld wie vereinbart anzulegen zweigte er Geld ab und zahlte sich monatlich rund 9'000 Franken ab. Für seine Tat bekam der 48-Jährige eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren - bedingt vollziehbar. Die Probezeit wurde auf vier Jahre festgelegt.