ZentralschweizLuzernSexbetriebe sollen besser kontrolliert werden

Sexbetriebe sollen besser kontrolliert werden

Die Polizei soll besser gegen Menschenhandel und Schwarzarbeit vorgehen können
Publiziert am Di 8. Mai 2018 12:55 Uhr
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- Sexbetriebe sollen besser kontrolliert werden

Die Polizei soll einfacher gezielte Kontrollen von Etablissements des Sexgewerbes machen dürfen. So will man gegen Menschenhandel und Schwarzarbeit vorgehen. Die Luzerner Regierung schickt daher eine Anpassung des Gewerbepolizeigesetzes in die Vernehmlassung.

Im Kanton Luzern sind momentan rund 200 Sexarbeiter ohne Aufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsberechtigung tätig, so Schätzungen der Luzerner Polizei. Ausserdem sei zu spüren, dass in anderen Kantonen Prostitutionsgesetzte erlassen worden sind und das Sexgewerbe dementsprechend nach Luzern ausweiche.

Die Luzerner Polizei kann aber nur dann Kontrollen durchführen, wenn diese entweder gastgewerberechtlich bewilligungspflichtig sind oder eine Anordnung der Staatsanwaltschaft vorliegt. Bisher hatte die Luzerner Polizei daher zu über 80 Prozent der Indoor-Sexbetrieben keinen Zugang.

Bewilligungspflicht für Sexbetriebe

Das soll sich mit einer Anpassung des Gewerbepolizeigesetzes ändern. Diese Änderung sieht eine Bewilligungspflicht für Sexbetriebe vor. Diese soll ohne Ausnahme sowohl für grössere Betriebe, wie auch für Kleinstbetriebe mit nur einer Person gelten. Somit würde die Polizei die nötigen rechtlichen Grundlagen erhalten, um Sexbetriebe jederzeit kontrollieren zu können.

Nun gibt der Regierungsrat den Entwurf in die Vernehmlassung. Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens und der Ausarbeitung einer Botschaft wird das Kantonsparlament voraussichtlich 2019 über die Änderungen befinden können. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens auf den 1. Januar 2020 zu rechnen.