ZentralschweizLuzernSchwarzarbeiter muss ins Gefängnis

Schwarzarbeiter muss ins Gefängnis

23 Monate Freiheitsstrafe für einen 33-jährigen Bosnier
Publiziert am Di 15. Mai 2018 05:00 Uhr

Weil er sich krank schreiben liess, gleichzeitig aber bei einem anderen Arbeitgeber tätig war, hat das Luzerner Kriminalgericht einen Mann wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt. Dafür und für weitere Vergehen erntete er eine 23-monatige Freiheitsstrafe.

Der 33-Jährige war 2016 als Schweisser angestellt, als ihm sein Arzt eine vollständige Arbeitsunfähigkeit attestierte, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Dienstag veröffentlicht wurde. In Tat und Wahrheit war der Verurteilte aber arbeitsfähig und ging bei einer andere Metallbaufirma einer Tätigkeit nach. Damit habe er arglistig gehandelt und rechtswidrig ein Arztzeugnis erlangt. Überdies verdiente er doppelt und schädigte damit seinen Arbeitgeber um über 20'000 Franken.

Kommt dazu, dass der Mann aus Bosnien-Herzegowina zu jenem Zeitpunkt gar nicht mehr im Lande hätte sein dürfen. Trotz Widerrufs der Niederlassungsbewilligung per Ende Oktober 2016 hielt er sich illegal in der Schweiz auf und wurde auch dafür verurteilt. Schliesslich hatte er gelegentlich Kokain gekauft und konsumiert.

Busse, Verfahrenskosten und Landesverweis

Der Mann war bereits einschlägig vorbestraft. Das Urteil kam in abgekürztem Verfahren zustande. War die Anklage ursprünglich noch von 24 Monaten Haft ausgegangen, wurde diese um einen Monat reduziert. Neben der Freiheitsstrafe muss der Verurteilte eine Busse bezahlen und die Verfahrenskosten von rund 20'000 Franken übernehmen. Er wird für zehn Jahre des Landes verwiesen.

Quelle: SDA