ZentralschweizLuzernMutmasslicher Vergewaltiger soll 7 Jahre ins Gefängnis

Mutmasslicher Vergewaltiger soll 7 Jahre ins Gefängnis

Der 45-jährige Taxifahrer gesteht die meisten seiner Taten
Publiziert am Mi 30. Mai 2018 18:55 Uhr

Ein 45-jähriger Taxifahrer aus Pakistan musste sich heute, Mittwoch 30. Mai, vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten, weil er sich an sechs Kundinnen im Auto sexuell vergangen und eine von ihnen vergewaltigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft forderte eine siebenjährige Freiheitsstrafe, die Verteidigung weniger als die Hälfte davon.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft warf dem Taxifahrer vor, insgesamt 6 Frauen zwischen 2010 und 2016 sexuell genötigt zu haben. Er soll die Frauen an den Beinen, aber auch an der Brust und dem Unterleib berührt und dabei auch unter die Kleider gegriffen haben. Das letzte Opfer, eine 18-jährige australische Austauschstudentin, soll laut Anklageschrift im März 2016 vom Beschuldigten vergewaltigt worden sein. Zwei Monate später wurde der Taxifahrer festgenommen und dank DNS-Tests auch der anderen Taten überführt.

Immer gleich vorgegangen

Die Opfer waren zwischen 17 und 25 Jahre alt, alkoholisiert und wollten nachts nach dem Ausgang nach Hause kommen. In mehreren Fällen bot sich der Taxichauffeur den jungen Frauen unaufgefordert als Fahrer an. Der Beschuldigte habe gezielt nach seinen Opfern Ausschau gehalten, sagte die Staatsanwältin. Im Taxi sei die Falle zugeschnappt, und die Frauen seien dem Beschuldigten ausgeliefert gewesen. In mehreren Fällen sei der Angeklagte auch Umwege gefahren, um die jungen Frauen länger in seinem Taxi zu haben. Wieso er die Frauen belästigt habe, darauf konnte der Beschuldigte vor Gericht keine Antwort geben. Die Vergewaltigung sei einfach passiert. Der Verteidiger führte dieses Verhalten darauf zurück, das sich sein Mandant schäme.

Delikte unterschiedlich beurteilt

Dennoch beurteilten Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Delikte unterschiedlich. Die Staatsanwältin sah in allen sechs Fällen den Tatbestand der sexuellen Nötigung oder der versuchten sexuellen Nötigung erfüllt. Der Verteidiger stufte drei Vorfälle indes nur als sexuelle Belästigung (die in zwei Fällen verjährt ist) ein, weil sein Mandant eine gewisse Schwelle hier nicht überschritten habe. Die Staatsanwältin ging ferner in vier Fällen von Entführung aus, weil der Taxifahrer von der vereinbarten Route abgewichen war. Der Verteidiger verlangte hier Freisprüche, weil es sich nur um kurze Abstecher gehandelt habe.

Urteil folgt zu einem späteren Zeitpunkt

Der Taxifahrer ist seit über 20 Jahren HIV-positiv. Weil er seine Frau darüber im Ungewissen liess und mit dem Vergewaltigungsopfer und seiner Frau ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte, warf ihm die Staatsanwältin zudem versuchte schwere Körperverletzung vor. Zu einer Ansteckung kam es glücklicherweise bei keiner der Personen. Mit einer Infektion habe sein Mandant in seinem Zustand aber auch nicht rechnen müssen, hielt der Verteidiger fest. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Die Verteidigung fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, wovon der Angeklagte nur sechs Monate unbedingt absitzen müsse. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung machten klar, dass der Mann mit einem Taxifahrverbot für die nächsten fünf Jahre belegt werden soll. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.

Quelle:sda