ZentralschweizLuzernVerurteilt wegen sexuellen Handlungen mit Jugendlichen

Verurteilt wegen sexuellen Handlungen mit Jugendlichen

Der 32-jährige Mann erhält eine bedingte Freiheitsstrafe
Publiziert am Mi 11. Juli 2018 04:49 Uhr
© Michi Huser
- Verurteilt wegen sexuellen Handlungen mit Jugendlichen

Weil er sich an zwei jungen Frauen vergriffen hat, ist ein 32-jähriger Mann vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten bedingt verurteilt worden. Zudem muss er eine Busse und den beiden Opfern eine Genugtuung zahlen. Die Tätigkeit mit Minderjährigen wird ihm untersagt.

Die Richter sprachen den Mann aus dem Kanton Luzern der sexuellen Nötigung, der Schändung und der sexuellen Belästigung schuldig, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Die Anklage hatte 18 Monate Gefängnis bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren gefordert.

Die Taten gehen auf die Jahre 2015 und 2016 zurück. Im ersten Fall hatte der Beschuldigte als Leiter eines Fundraising-Einsatzes mit mehreren jungen Personen in einer Ferienwohnung in Deutschland in den frühen Morgenstunden eine damals 17-Jährige an den Brüsten sowie vaginal und anal ausgegriffen. Die Jugendliche liess ihn anfänglich gewähren. Ihr Nichteinverständnis brachte sie erst dann unmissverständlich zum Ausdruck, als der Mann mit dem Penis in sie eindringen wollte.

Auch die zweite Tat beging der Mann während eines Fundraising-Einsatzes, diesmal auf einem Bauernhof im Kanton Zürich. Mit einer damals 21-jährigen Teilnehmerin trank er spätabends Alkohol, wonach sich diese in einem Wohnwagen ins Bett legte und einschlief. Als sie aufwachte, spürte sie, dass der Beschuldigte mit einem oder zwei Fingern in sie
eingedrungen war.

Zehn Jahre Tätigkeitsverbot

Der Mann, der bereits 2013 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden war, erhält ein Tätigkeitsverbot. Ihm ist während zehn Jahren jede berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit verboten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst.

Zudem schuldet er dem ersten Opfer rund 4000 Franken Schadenersatz und 3000 Franken Genugtuung. Die zweite Frau erhält 3000 Franken Genugtuung. Der Beschuldigte muss Verfahrenskosten von über 14'000 Franken tragen.

Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor und ist noch nicht
rechtskräftig.