ZentralschweizLuzernBedingte Gefängnisstrafe für Luzerner Hanfbauer

Bedingte Gefängnisstrafe für Luzerner Hanfbauer

Das Luzerner Kriminalgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren
Publiziert am Di 17. Juli 2018 00:00 Uhr
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- Bedingte Gefängnisstrafe für Luzerner Hanfbauer

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Hanfbauer wegen mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Diese muss er jedoch nur antreten, wenn er in den nächsten zwei Jahren rückfällig wird.

Hätte nicht der Hagel zwei Ernten zerstört, wäre der Ertrag noch grösser ausgefallen. So aber waren es rund 23 Kilogramm Marihuana, die ein Mann im Kanton Luzern gewann. Dieses sowie Kokain konsumierte und verkaufte er, was ihm zwei Jahre Gefängnis bedingt einbrachte. Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte den 50-Jährigen der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er muss zudem 500 Franken Busse bezahlen, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Montag publiziert wurde. Marihuana, Haschisch, Kokain und über 41'000 Franken Bargeld sowie Reka-Checks stellten die Ermittler sicher, als sie den Mann im Juli 2016 festnahmen.

Vom Betrag werden knapp 5000 Franken eingezogen, weil das Geld durch eine Straftat erlangt wurde. 20'000 Franken entfallen auf Ersatzforderungen des Staates, oben drauf kommen 14'000 Franken Verfahrenskosten. Der Mann, der nicht vorbestraft war, hatte zwischen 2007 und 2016 im Garten seiner Mutter sowie in einem 500 Meter entfernten Tobel jeweils fünf Stauden Betäubungsmittelhanf angebaut. Durch die Ernte der angebauten Pflanzen gewann er in den acht Jahren rund 23 Kilogramm Marihuana.

Mit Hilfe der Tochter gehandelt

Auch kaufte, konsumierte und veräusserte er Marihuana, Outdoorhanf sowie Kokain. In einem Fall handelte der Beschuldigte mit Hilfe seiner Tochter. Laut einem sichergestellten Notizbuch hat der Mann gegenüber diversen Abnehmern offene Forderungen von mutmasslich über 15'000 Franken - das Büchlein wird allerdings amtlich vernichtet, genauso wie drei Kilogramm Marihuana, knapp 19 Gramm Haschisch und rund 1 Gramm Kokain. Mit dem Handel von Marihuana habe er begonnen, da er und Personen seines Umfelds Betäubungsmittel konsumiert hätten und er die Möglichkeit gehabt habe, Hanfpflanzen anzubauen, gab der Mann an. Er ist laut eigenen Angaben seit 2016 clean. Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist rechtskräftig.

(Quelle: sda)