ZentralschweizLuzernGefängnis statt Klinik für Autohändler

Gefängnis statt Klinik für Autohändler

Er beging ein gefährliches Rückfahrt-Manöver
Publiziert am Di 21. Aug. 2018 06:00 Uhr
© Michi Huser
- Gefängnis statt Klinik für Autohändler

Ein Autohändler aus dem Kanton Luzern muss ins Gefängnis, weil er mit einem rasanten Rückwärts-Manöver das Leben eines Türstehers gefährdet hat. Das Kriminalgericht verzichtet aber darauf, den Mann in eine psychiatrische Klinik zu stecken.

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 41-jährigen Autohändler wegen Gefährdung des Lebens, Nötigung und Sachbeschädigung zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt. Hauptpunkt der Anklage war eine Tat im April 2016. Damals hatte der Mann aus dem Kanton Luzern hat mit seinem Auto beinahe einen Türsteher überfahren.

Er gab an, aus Angst gehandelt zu haben

Nach dem Streit mit dem Türsteher einer Bar in der Stadt Luzern kehrte der Mann zu seinem Auto zurück. Als ihm der Türsteher folgte, gab er plötzlich Gas und fuhr in rasantem Tempo rückwärts. Der Türsteher konnte sich in letzter Sekunde in Sicherheit bringen. Der Angeklagte fuhr danach mit dem Auto davon. Er sagte, dass er Angst gehabt habe und den Türsteher habe abschütteln wollen. Das Gericht hat dies aber anders beurteilt.

Weitere Massnahmen

Neben der Freiheitsstrafe verlängerte das Gericht bereits angeordnete Ersatzmassnahmen. Dazu zählt etwa ein Ortsverbot für den Wohnort seiner Frau und der zwei gemeinsamen Kinder, der ehemaligen Nachbarn sowie der besagten Bar. Auch ist ihm der Kontakt zum Türsteher und dem Nachbars-Ehepaar untersagt.