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Gefängnisstrafe und Landesverweis für Dieb

Kriminalgericht fasst Dieb härter an als vom Staatsanwalt gefordert
Publiziert am Mi 5. Sep. 2018 01:00 Uhr
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- Gefängnisstrafe und Landesverweis für Dieb

Das Kriminalgericht Luzern hat einen berufsmässigen Dieb, der auch ein Hotelzimmer demolierte, die Zeche nicht bezahlte, ohne Fahrausweis ein Auto lenkte und unerlaubt mit einer geladenen Waffe unterwegs war, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Zudem verwies es den 39-jährigen Serben für sechs Jahre des Landes.

Das Gericht sprach den Beschuldigten von zwei ihm vorgehaltenen mutmasslichen Diebstählen und einer Zechprellerei frei. Dennoch verhängte es eine strengere Strafe als vom Staatsanwalt beantragt: Dieser hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einen Landesverweis von fünf Jahren verlangt.

Verteidiger fordert Verzicht auf Landesverweis

Der Verteidiger hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten als angemessen betrachtet und für einen Verzicht auf einen Landesverweis plädiert. Das am Dienstag (4. September) publizierte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde angemeldet. Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Beschuldigter kam als Teenager in die Schweiz

Der Beschuldigte war als Teenager in die Schweiz gekommen, leistete dann in seiner Heimat Militärdienst. Im Krieg wurde er verletzt. In der Schweiz arbeitete er auf dem Bau, im Gastgewerbe oder als Schlosser und Schweisser. Zwei Mal beging er einen Suizidversuch. Er hat vier Kinder von drei verschiedenen Frauen und Schulden in der Höhe von 250'000 Franken.

Viele Delikte in kurzer Zeit

Das Gericht kam zum Schluss, dass der Beschuldigte 2017 innerhalb von drei Monaten in den Kantonen Luzern, Zürich und Wallis sechs vollendete Diebstähle aus Kellerabteilen, einem Haus und einem Restaurant beging. Dazu kommt ein versuchter Diebstahl. Es bezifferte den Deliktsbetrag auf 22'000 Franken. Der zeitweise Arbeitslose finanzierte damit sein Leben.

Gericht sieht keinen Grund für Milde

Das Gericht begründet das Strafmass mit einer hohen kriminellen Energie, die der Beschuldigte habe. Die Deliktserie sei erst durch die Verhaftung beendet worden. Zudem sei der Beschuldigte mehrfach vorbestraft und habe trotz laufender Strafuntersuchungen weiter delinquiert. Aus diesen Gründen entschieden sich die Richter auch für eine unbedingte und gegen eine bedingte Strafe.

Das Kriminalgericht sah auch keinen Grund, von einem Landesverweis abzusehen. Die elf Vorstrafen, die neuen Delikte, die hohen Schulden und die Arbeitslosigkeit zeigten, dass er in der Schweiz nicht integriert sei. Zu seinen in der Schweiz lebenden Kindern habe er nur unregelmässig Kontakt. Durch sein Delinquieren habe er selbstverschuldet den Fortbestand seine Familienlebens in der Schweiz aufs Spiel gesetzt.

(Quelle: sda)