LU: Regierung gegen «Misstrauens-Votum»
Die Abwahl der Luzerner Kantonsregierung und des Parlaments soll nicht möglich sein. Die Regierung lehnt einen Vorstoss der Grünen ab, welche diese Abwahl in der Verfassung einführen wollten. Auslöser war die Finanzpolitik der vergangenen Jahre. Dagegen könne man sich nur mit einer Abwahl der Regierung wehren, so die Grünen. Als nächstes entscheidet das Kantonsparlament.
Der Grüne Kantonsparlamentarier Hans Stutz wollte mit seinem Vorstoss die Verfassung so ändern, dass Kantons- und Regierungsrat wieder abgewählt werden könnten, um damit schnell politisch auf ausweglos erscheinende Zustände reagieren zu können.
Auslöser für den Vorstoss war die Sparpolitik der bürgerlichen Luzerner Männerregierung in den vergangenen Jahren. Die Anordnung von Neuwahlen von Regierung und Parlament soll erfolgen, wenn dies von 5‘000 Stimmberechtigten verlangt wird bei einer Sammelfrist von 90 Tagen.
Die Regierung hält in ihrer Antwort fest, dass alle vier Jahre ohnehin Wahlen stattfinden. Zudem wäre ein Abberufungsverfahren aufwendig und würde lange dauern. Eine solche Abwahl sei nur noch in den kantonalen Verfassungen von Bern, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Tessin und Uri vorgesehen. Als nächstes entscheidet das Kantonsparlament über den Vorstoss.