ZentralschweizLuzernLuzern: Jeder kann zum 2. Wahlgang antreten

Luzern: Jeder kann zum 2. Wahlgang antreten

Kantonsparlament will nichts wissen von neuen Regeln bei Majorzwahlen
Publiziert am Mo 17. Sep. 2018 13:08 Uhr
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- Luzern: Jeder kann zum 2. Wahlgang antreten

Bei einem zweiten Wahlgang für die Regierung und den Ständerat kann im Kanton Luzern weiterhin jede stimmberechtigte Person antreten. Die FDP hatte mit einem Vorstoss im Kantonsparlament eine 10-Prozent-Hürde verlangt, war aber chancenlos.

Nur wer im 1. Wahlgang mehr als 10 Prozent des absoluten Mehrs erreicht, sollte nach dem Willen der FDP nochmals kandidieren dürfen. So sollte Geld und Zeit gespart werden. «Eine gute Portion gesunder Menschenverstand ist anzuwenden», sagte Irene Keller von der FDP: «Freiheit und Rechte zu nutzen ganz ohne Rücksicht auf die Auswirkungen ist zumindest fraglich.» Die Demokratie könne so auch überstrapaziert werden.

Keine gute Idee, befand Roger Zurbriggen von der CVP. Es gehe hier um grundlegende Bürgerrechte, deshalb müsse man nicht die ökonomische, sondern die staatspolitische Brille aufsetzen. Pirmin Müller (SVP) sagte, niemand wolle Jux-Kandidaturen. Sie seien aber kein Grund, das bewährte System in Frage zu stellen. Hans Stutz (Grüne) sagte, die Zahl zweiter Wahlgänge könnte auch anders reduziert werden, etwa mit einer anderen Berechnung des absoluten Mehrs.

Der FDP-Vorstoss wurde schliesslich mit 75 zu 15 Stimmen abgelehnt.

5. März 2020 - 21:19

Kantonsparlament Luzern

Urs Schlatter