ZentralschweizLuzernGeschäftsführer wegen Betrugs verurteilt

Geschäftsführer wegen Betrugs verurteilt

47-Jähriger hat Rechnungen freigegeben ohne Leistungen
Publiziert am Di 23. Okt. 2018 07:23 Uhr
© ZVG / Luzerner Gerichte
- Geschäftsführer wegen Betrugs verurteilt

Ein ehemaliger Geschäftsführer aus dem Kanton Luzern ist mit einer Geldstrafe von 104'000 Franken belangt worden, weil er fingierte Rechnungen zur Bezahlung frei gegeben hatte. Das Kriminalgericht Luzern hat den 47-jährigen Schweizer des mehrfachen Betrugs, des versuchten Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Das Gericht setzte für die Taten des Beschuldigten eine bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 290 Franken fest. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Busse von 10'000 Franken gefordert. Das am Montag publizierte Urteil liegt erst im Dispositiv vor und ist noch nicht
rechtskräftig. Der Beschuldigte war als Projektleiter und Geschäftsführer für ein Architektenbüro tätig. 2013 und 2014 soll er vier Rechnungen, die dem Architekturbüro zugestellt wurden, signiert und zur Zahlung freigegeben haben, obwohl nie Leistungen erbracht worden seien. Dabei soll er sich mit den Rechnungsstellern abgesprochen haben.

Die vier Rechnungen enthielten Forderungen von 88'000 Franken. Eine Zahlung konnte storniert werden, so dass der Schaden für das Architekturbüro nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf 69'500 Franken begrenzt werden konnte.