ZentralschweizLuzern«Es guets Neus» - bis wann wünscht man das?

«Es guets Neus» - bis wann wünscht man das?

Lieber einmal zu viel als zu wenig
Publiziert am Mi 8. Jan. 2020 07:00 Uhr
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- «Es guets Neus» - bis wann wünscht man das?

Das neue Jahr ist doch schon wieder ein paar Tage alt und doch hört man immer noch, dass sie Leute «es guets Neus» wünschen. Bis wann tut man das? Eine Regel dafür gibt es nicht.

Für viele ist der Dreikönigstag, also der 6. Januar Stichtag für letzte Neujahrswünsche. Doch eine eigentliche Regel gibt es nicht. Sicher in den ersten beiden Januarwochen ist es angebracht, Verwandten, Bekannten und Arbeitskollegen ein gutes neues Jahr zu wünschen. Unter guten Kollegen ist es auf jeden Fall nicht so schlimm, wenn man die Neujahrsgrüsse nach ein paar Tagen dann mal langsam weglässt.

Auch gegen Ende Januar nicht daneben

Gerade im Geschäftsbereich aber gilt das Motto: «besser einmal zu viel als zu wenig». Da kann man locker auch gegen Ende Januar noch locker «es guets Neus» wünschen, dann vielleicht einfach mit der Ergänzung: «Das neue Jahr schon wieder drei Wochen alt, aber trotzdem noch alles Gute», oder so ähnlich.

Das Internetportal stil.de rät dazu:

  • Es kommt darauf an, wann Sie einen Menschen zum ersten Mal im neuen Jahr treffen und wie die Beziehung zu ihm ist.
  • Unter relativ Fremden werden die Wünsche zum Jahresanfang in der Regel auf die ersten beiden Januar-Wochen beschränkt. Treffen Sie aber beispielsweise eine langjährige Kundin oder einen vertrauten Geschäftspartner erst Ende Januar, können gute Wünsche durchaus noch angebracht sein.
  • Eventuell empfiehlt sich dann eine Formulierung wie: «Das junge Jahr ist zwar schon 16 Tage alt, aber ich denke, für einen guten Wunsch ist es sicher noch nicht zu spät.»
5. März 2020 - 17:55

Bis wann wünscht man «es guets Nöis»?

Maik Wisler / Selina Linder