ZentralschweizLuzernPrämienverbilligung Luzern: Bundesgericht heisst Beschwerde gut

Prämienverbilligung Luzern: Bundesgericht heisst Beschwerde gut

Kanton Luzern muss bei Prämienverbilligung über die Bücher
Publiziert am Sa 26. Jan. 2019 13:03 Uhr
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- Prämienverbilligung Luzern: Bundesgericht heisst Beschwerde gut

Luzern hatte das anspruchsberechtigte Einkommen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien von Kindern und jungen Erwachsenen von 75'000 auf 54'000 Franken gesenkt. Diese Einkommensgrenze sei zu tief angesetzt, halten die Bundesrichter in ihrem Urteil fest, das die SP Luzern am heute veröffentlichte. Sie hatte das Gerichtsverfahren angestrebt.

Die Kantone müssen für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen. Umstritten war im vorliegenden Fall der Begriff «untere und mittlere Einkommen».

Zwar geniessen die Kantone diesbezüglich eine erhebliche Entscheidungsfreiheit, wie die Richter festhalten. Doch selbst unter Achtung dieser Autonomie widerspreche die Einkommensgrenze von 54'000 Franken dem Sinn und Geist des Bundesrechts, da nur ein verschwindend kleiner Teil des Spektrums der mittleren Einkommen in den Genuss der
Prämienverbilligung komme.

Bis in den Mittelstand
Das Luzerner Kantonsgericht hatte die Beschwerde gegen die Reduktion im vergangenen Februar abgewiesen. Es rechnete vor, dass das mittlere Reineinkommen von verheirateten Paaren mit Kindern im Kanton Luzern im Jahr 2015 rund 86'800 Franken betrug. Die obere Grenze der «mittleren Einkommen» lag bei rund 130'300 Franken, die untere Grenze bei rund 60'800 Franken.

Bei der Berechnung des massgebenden Einkommens für die Prämienverbilligung im Kanton Luzern sind vom Nettoeinkommen pro Kind pauschal 9000 Franken abzuziehen. Damit bestehe ein Anspruch auf Prämienverbilligung bei Eltern mit einem Kind bis zu einem massgebenden Einkommen von 63'000 Franken.

In der bundesrechtlichen Regelung sei mit dem Begriff «mittlere Einkommen» jedoch nicht nur diese unterste Bandbreite gemeint gewesen, heisst es im Urteil. Auch hätte das Parlament mehrfach betont, dass neu Familien bis in den Mittelstand hinein durch Prämienverbilligung entlastet werden sollten. Die Luzerner Einkommensgrenze unterlaufe den angestrebten Zweck und sei deshalb als bundesrechtswidrig aufzuheben.

Bahn frei für Volksinitiative
Die SP Luzern will mit einer Volksinitiative sicherstellen, dass die Verbilligung der Krankenkassenprämien nicht unter das Niveau von 2016 fällt. Sie hatte damit auf die Wirren um das Budget 2017 reagiert. Weil es monatelang kein rechtskräftiges Budget gab, wurde die Prämienverbilligung nur provisorisch ausbezahlt und schliesslich gekürzt.

Das Parlament hatte es im Dezember abgelehnt, über die Initiative zu beraten. Es wollte zuerst das Bundesgerichtsurteil in dem Fall abwarten.

(Urteil 8C_228/2018 vom 22. Januar 2019)

Quelle: sda

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