ZentralschweizLuzernLuzerner Kantonsparlament will Finanzvorlagen behandeln

Luzerner Kantonsparlament will Finanzvorlagen behandeln

Trotz vielen Fragen soll nun diskutiert werden
Publiziert am Mo 28. Jan. 2019 10:02 Uhr
© Luzerner Zeitung / Pius Amrein
- Luzerner Kantonsparlament will Finanzvorlagen behandeln

Trotz vieler Unbekannten will der Luzerner Kantonsrat die Steuerreform sowie die Aufgaben- und Finanzreform beraten. Er hat Abtraktandierungsanträge der Grünliberalen mit 93 zu 13 Stimmen respektive 92 zu 15 Stimmen abgelehnt.

Urs Brücker (GLP) stellte die Anträge zur Abtraktandierung der beiden wichtigen Reformvorlage. Er sagte, die Verknüpfung der Aufgaben- und Finanzreform mit der Steuerreform sei falsch. Sie sei ein finanzpolitisches Flickwerk. Das Referendum gegen die Steuerreform des Bundes sei zustande gekommen, sagte Brücker. Wie die Abstimmung im Mai herauskomme, wisse man nicht. Es sei absurd, zum jetzigen Zeitpunkt die kantonale Anschlussgesetzgebung zu beschliessen. Damit falle aber auch die Aufgaben- und Finanzreform, die durch die Steuerreform gegenfinanziert werden solle.

Auch die Grünen dafür

Die GLP erhielt aber nur von den Grünen Unterstützung. Ihr Sprecher Hans Stutz sagte, durch das Bundesgerichtsurteil zu den Luzerner Prämienverbilligungen sei eine weitere Unbekannte hinzugekommen. Wenn die Unbekannten zu Bekannten würden, brauche es eventuell neue Vorlagen. Die SP hat am Samstag ein Bundesgerichtsurteil publik gemacht, gemäss dem der Kanton Luzern zu wenig Prämienverbilligungen auszahlt. Der Kanton wird deswegen Millionen an weiteren Verbilligungen vor allem an Personen mit mittleren Einkommen zahlen müssen.

«Grundsatzentscheide»

Giorgio Pardini (SP) lehnte eine Abtraktandierung aber ab. Trotz vieler Unbekannten könne heute im Parlament über die Vorlagen gesprochen werden. Besser sei es, die Steuergesetzreform an die Regierung zur Überarbeitung zurückzuweisen. Reto Frank (SVP) sagte, es spreche nichts gegen eine Beratung der beiden Geschäfte. Georg Dubach (FDP) erklärte, eine wiederholte Verschiebung sei nicht im Interesse von Kanton und Gemeinden. Franz Bucher (CVP) sagte, in erster Lesung könnten die Vorlagen behandelt werden. Das Bundesgerichtsurteil zu den Prämienverbilligungen ändere daran nichts. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann plädierte ebenfalls für eine Behandlung der beiden Geschäfte in der laufenden Januarsession. Beide seien wichtige Reformvorlagen. Es gehe um Grundsatzentscheide, die in der ersten Beratung gefällt werden könnten. «Keine Entscheide wären ein schlechter Entscheid.»

Quelle: SDA