ZentralschweizLuzernLU: Keine höheren Unternehmenssteuern

LU: Keine höheren Unternehmenssteuern

Die bürgerlichen Kantonsparlamentarier haben Kompromiss gefunden
Publiziert am Mo 28. Jan. 2019 17:03 Uhr

Das Luzerner Kantonsparlament will nichts wissen von höheren Unternehmenssteuern. Es hat die Steuergesetzrevision 2020 mit Änderungen gutgeheissen. Damit konnten die bürgerlichen Parteien einen Teilerfolg feiern. Sie wehrten sich nicht nur erfolgreich gegen höhere Unternehmenssteuern, auch die Vermögenssteuer wird nur moderat und zeitlich befristet erhöht. Die linke Ratsseite zeigte sich enttäuscht und enthielt sich in der Schlussabstimmung der Stimme.

Das Luzerner Kantonsparlament ist nach einem heftigen Schlagabtausch auf die Debatte zur Steuergesetzrevision 2020 eingetreten. Kernpunkt der Vorlage sind höhere Gewinnsteuern für Unternehmen und höhere Vermögenssteuern für Reiche. Die SP und Grünen sowie die Grünliberalen wollten die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen. Mit ihren Rückweisungsanträgen scheiterten sie jedoch an der bürgerlichen Front (CVP, FDP und SVP). Die Änderung des Steuergesetzes nach erster Lesung wurde vom Kantonsrat mit 79 zu 15 Stimmen bei 16 Enthaltungen genehmigt.

Ursprüngliche Forderungen

Eine Erhöhung des zur Zeit rekordtiefen Gewinnsteuersatzes von 1,5 auf 1,6 Prozent oder eine Anhebung des Vermögenssteuersatzes von 0,75 auf 1,0 Promille: dies hatte der Regierungsrat ursprünglich dem Kantonsrat beantragt, weil mit Sparen alleine die Finanzen nicht im Gleichgewicht gehalten werden könnten. Erwartet wurde von der kantonalen Steuergesetzrevision, die noch weitere Anpassungen beinhaltete, Mehreinnahmen von über 20 Millionen Franken.

Bürgerliche Kantonsparlamentarier folgten Anträgen bedingt

Der bürgerlich dominierte Kantonsrat folgte indes den Anträgen des rein bürgerlichen Regierungsrates am Montag aber nur halbherzig. Auf die Erhöhung der Gewinnsteuer wurde verzichtet, die Erhöhung der Vermögenssteuer fiel moderater aus und wurde zeitlich befristet. Diese Abschwächung der Steuererhöhungen und damit der Verzicht auf über 10 Millionen Franken Mehreinnahmen wurden von CVP, SVP und FDP als «bürgerlicher Schulterschluss» und «Kompromiss» gepriesen. Die Tiefsteuerstrategie sei erfolgreich und werde von den Stimmbürgern unterstützt, argumentierten sie unisono.

Kritik von linker Ratsseite

SP und Grüne warfen den bürgerlichen Parteien im Eintreten vor, ihre Regierung zu desavouieren. Sie kritisierten eine Umverteilung von unten nach oben. Vor allem die CVP musste sich Kritik gefallen lassen, vor den Drohungen des Gewerbeverbandes, gegen eine stärkere Belastung der Unternehmen das Referendum zu ergreifen, eingeknickt zu sein.

Antrag «Prämienverbilligung» abgelehnt

Ein am Samstag publik gewordenes Bundesgerichtsurteil, gemäss dem der Kanton Luzern zu wenig Prämienverbilligungen gezahlt hatte, wirkte sich nicht auf die Steuervorlage aus. Marianne Wimmer (SP) forderte mit einem Antrag, dass auf hohen Einkommen von über 200'000 Franken ein Solidaritätsbeitrag zu Gunsten der Prämienverbilligung zu zahlen sei. Der Antrag scheiterte mit 80 zu 21 Stimmen. Gemäss dem Bundesgericht hat der Kanton Luzern dei Grenze bei Einkommen von 54'000 Franken zu tief angesetzt. Damit haben mehr Menschen Anspruch auf eine Prämienverbilligung.

Das Luzerner Kantonsparlament wird in einigen Wochen erneut über die Steuergesetzrevision debattieren.

Quelle: SDA

6. März 2020 - 00:09

Das Luzerner Kantonsparlament hat die Steuergesetzrevision 2020 mit Änderungen gutgeheissen.

Carmen Zettel, Radio Pilatus AG