ZentralschweizLuzernEinbrecher muss über zwei Jahre ins Gefängnis

Einbrecher muss über zwei Jahre ins Gefängnis

Der Mann brach in Luzern und Aargau in mehrere Läden ein
Publiziert am Mo 6. Mai 2019 19:25 Uhr
© ZVG / Luzerner Gerichte
- Einbrecher muss über zwei Jahre ins Gefängnis

Das Kriminalgericht Luzern hat einen Einbrecher zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Mann war mit einem Komplizen in den Kantonen Luzern und Aargau in Läden eingebrochen und hat dort Bargeld und Zigaretten, aber auch Werkzeug für geplante Einbrüche, erbeutet.

Das Gericht sprach den 49-jährigen Beschuldigten des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der Fälschung von Ausweisen sowie der Verstösse gegen die Ausländergesetzgebung schuldig. Es verhängte gegen den Kosovaren einen Landesverweis von zehn Jahren. Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist rechtskräftig.

Die Einbruchsdelikte gehen auf den Oktober 2017 zurück. In Wauwil LU, Brugg AG, Muhen AG und Meisterschwanden AG brach der Beschuldigte mit seinem Komplizen nachts in Ladengeschäfte ein, nämlich in eine Papeterie/Postagentur, eine Gärtnerei, eine Metzgerei und einen Kiosk.

Sie stahlen auch Einbruchswerkzeug

Das Duo leerte Kassen und Tresore. Interessiert waren sie vor allem an Noten, Die Münzen wurden später entsorgt. Sie liessen aber auch Zigaretten im Wert von mehreren zehntausend Franken mitgehen. Zusätzlich stieg der Beschuldigte mit seinem Komplizen in Brugg und Meisterschwanden in ein Magazin von Bauunternehmungen ein. Sie stahlen dort Pickel, Hammer, Winkelschleifer und anderes Werkzeug, das sie jeweils noch in derselben Nacht für einen Einbruch verwendeten.

Einreisesperre missachtet

Der Beschuldigte war im Kosovo aufgewachsen und lebte eine Zeitlang in Deutschland. In seiner Heimat war er als Dolmetscher und als Aussendienstmitarbeiter tätig und führte ein Lebensmittelgeschäft. Er war im Oktober 2015 trotz Einreisesperre in den Schengenraum in die Schweiz eingereist. Dabei benutzte er einen mazedonischen Reisepass.

Im Urteil wird das Verschulden des Beschuldigten als schwer bezeichnet. Dieser ist mehrfach vorbestraft, weshalb von einer bedingten Strafe abgesehen wurde. Auf eine Geldstrafe wurde verzichtet, weil er diese wohl nicht bezahlen könnte. Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Dem Kriminalgericht muss er Verfahrenskosten von über 8000 Franken zahlen.

Quelle: sda