ZentralschweizLuzernDarf Frau am Frauenstreik dem Arbeitsplatz fernbleiben?

Darf Frau am Frauenstreik dem Arbeitsplatz fernbleiben?

Bei der Migros Luzern muss dafür ein Ferientag her
Publiziert am Mo 10. Juni 2019 14:33 Uhr

Diesen Freitag gehen in der ganzen Schweiz die Frauen auf die Strasse und kämpfen für ihre Rechte. Am zweiten nationalen Frauenstreik steht die Gleichstellung im Zentrum. Aber dürfen Frauen, die an diesem Tag bei der Arbeit wären, am 14. Juni alles stehen und liegen lassen?

Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Der Frauenstreik unterscheidet sich nämlich von anderen Streiks, wie zum Beispiel bei einer Fluggesellschaft, wo es um Arbeitsrechtliches geht. Beim Frauenstreik werden alle Frauen angesprochen, daher ist es eine politische Angelegenheit. «Zur Durchsetzung politischer Ziele ist der Streik unzulässig», sagt Rechtsanwältin Evelina Elsener.

Streikrecht in der Bundesverfassung, aber ein Gesetz fehlt

Das Streikrecht steht seit 1999 in der Bundesverfassung. Es gibt aber kein konkretes Gesetz dazu, welches im Detail besagt, was man machen darf und was nicht. «Deshalb ist es dem Arbeitgeber offen gestellt gewisse Massnahmen zu ergreifen. Sieht er eine Verletzung der Treuepflicht, kann dies bis zu einer Kündigung führen. Das muss sich ein Arbeitnehmer bewusst sein», so Evelina Elsener.

Rund 4200 Frauen arbeiten bei der Migros Luzern

Bei der Migros Luzern arbeiten rund 4200 Frauen, ein Anteil von über 60 Prozent. Wer von ihnen streiken möchte, musste dies im Vorfeld mit seinem Vorgesetzten absprechen. Für den Streik muss dann entweder ein Ferientag her oder es müssen Überstunden abgebaut werden. Diverse andere Unternehmen handhaben dies gleich. Teilweise zeigen sich Unternehmen aber auch kulanter.

Auch im Büro auf die Anliegen des Streiks aufmerksam machen

Wer aus diversen Gründen nicht am Streik teilnehmen kann, sei dies wegen der Aufsichtspflicht beim Arbeitsplatz, oder weil nicht freigenommen werden kann, für den gibt es auch noch andere Möglichkeiten zu streiken. Brigitte Waser vom Frauenstreik Komitee Schwyz rät am Arbeitsplatz trotzdem auf die Gleichstellung aufmerksam zu machen. Wir rufen alle Frauen dazu auf sich um 11 Uhr beim Arbeitsplatz zu einem Streik-Kaffee zu treffen und über unsere Forderungen zu sprechen.

Um 15:24 Uhr das Büro verlassen

Brigitte Waser vom Frauenstreik Komitee Schwyz rät ausserdem, dass Frauen, die bei der Arbeit sind, spätestens um 15:24 Uhr das Büro verlassen sollen: «15:24 bedeutet, dass wenn Frau einen normalen Bürotag hat, ab dann nicht mehr bezahlt wird. Denn Frauen haben immer noch 20 Prozent weniger Lohn als Männer».