ZentralschweizLuzernBewilligungspflicht für Luzerner Bordelle

Bewilligungspflicht für Luzerner Bordelle

Kantonsparlament stimmt Gesetzesänderung zu
Publiziert am Di 18. Juni 2019 12:21 Uhr
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- Bewilligungspflicht für Luzerner Bordelle

Im Kanton Luzern soll die Polizei Betriebe im Rotlichtmilieu jederzeit betreten und kontrollieren können. Der Kantonsrat hat sich deswegen für eine Bewilligungspflicht für Sexbetriebe ausgesprochen.

Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind nur kleine Etablissements mit höchsten zwei Mitarbeitenden. Der Kantonsrat hat einen entsprechenden Antrag der vorberatenden Kommission unterstützt. Der Regierungsrat hatte nur Ein-Personen-Betriebe von der Bewilligungspflicht ausnehmen wollen.

Dass für kleine Etablissements keine Bewilligung nötig sein solle, war im Rat unbestritten. Begründet wird die Ausnahmeregelung damit dass in Kleinbetrieben die Gefahr der Ausbeutung geringer sei als in grossen Etablissements. Zudem bestehe die Gefahr, dass Ein- und Zwei-Personen-Betriebe durch den bürokratischen Aufwand abgeschreckt und in die Illegalität gedrängt würden.

Die neuen Regelungen im Gewerbepolizeigesetz sollen es der Polizei ermöglichen, die Sexbetriebe jederzeit betreten zu können, dies um zu überprüfen, ob die neue Bewilligungspflicht auch eingehalten wird.

Hintergrund der strengeren Kontrollen ist, dass laut Schätzung der Polizei im Kanton Luzern rund ein Drittel der 600 Sexarbeitenden illegal im Land sind oder arbeiten. 80 Prozent der Sexbetriebe können nicht kontrolliert werden, zumal sie nicht gastgewerblich bewilligungspflichtig sind und kein ausreichender Verdacht auf strafbare Handlung besteht.

(Quelle: sda)

5. März 2020 - 14:44

Luzerner Kantonsparlament stimmt Bewilligungspflicht für Bordelle zu

Urs Schlatter / Carla Keller